EU-Kommission will Rechte von Onlinekäufern stärken (Update)
EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva: "Die neuen Vorschriften sollen den Verbraucherschutz stärken und die Schlupflöcher in wichtigen Bereichen stopfen, die zurzeit das Verbrauchervertrauen untergraben." Bereits 150 Millionen EU-Bürger – ein Drittel der Bevölkerung – shoppen online. Bislang kaufen allerdings nur 30 Millionen von ihnen per Internet im europäischen Ausland ein. Im Durchschnitt geben diese Menschen jährlich 800 Euro für ihre Auslandseinkäufe aus – insgesamt 24 Milliarden Euro. Daran werde erkennbar, welches Potenzial der Binnenmarkt entfalten könnte, wenn mehr Bürger jenseits ihrer nationalen Grenzen einkaufen würden, sagte Kuneva.
Kuneva will Zusatzangebote wie Abonnements oder Versicherungen verbieten, die Internetkäufern durch versteckt gesetzte Kreuze untergeschoben werden. Zudem sei es inakzeptabel, wenn Anbieter verhinderten, dass ihre Produkte billiger im Ausland gekauft werden könnten. Kunden mit deutscher IP-Adresse würde beispielsweise per Zwangsumleitung verwehrt, Einkäufe im Web in Großbritannien oder Frankreich zu tätigen. Auch beim Bezahlen mit deutscher Kreditkarte gebe es solche Hürden.
Zu den vorgeschriebenen "vorvertraglichen Informationen" sollen künftig alle wesentlichen Merkmale des Produkts, Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden, Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben, alle zusätzliche Kosten für Versand, Lieferung oder Postzustellung gehören.
Der Gewerbetreibende soll dem Verbraucher zudem binnen maximal 30 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung die Ware liefern. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Ware erhält, trägt der Anbieter das Risiko und die Kosten bei einer etwaigen Verschlechterung, Zerstörung oder Verlust. Bei Lieferverzug oder Nichtlieferung hat der Verbraucher nun das Recht auf Kostenerstattung binnen höchstens sieben Tagen ab Lieferdatum. Dieser Anspruch sei in den meisten Mitgliedstaaten neu, erklärte Kuneva.
Die Widerrufsfristen beim Fernabsatz über das Internet, Mobiltelefon und Katalog werden einheitlich auf 14 Kalendertage festgelegt. Zudem ist die Einführung eines leicht handhabbaren und verbindlichen Standardwiderrufsformulars geplant. Bei Onlineauktionen sollen Standardinformationspflichten zu den angebotenen Waren gelten.
Nachtrag vom 9. Oktober 13:40 Uhr
Die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, wendet ein, der Entwurf schieße neben richtigen Ansätzen an einigen Punkten über das Ziel hinaus. "Vollharmonisierung und damit europaweit gleiche Mindeststandards würden weitergehende nationale Regelungen außer Kraft setzen."
Damit wären wesentliche Errungenschaften im nationalen Verbraucherschutz gefährdet. Mögliche Folgen seien die Abschaffung des Widerrufsrechts bei Internetauktionen, ein Ende der kostenlosen Rücksendung von Waren im Versandhandel oder ein Stopp der Pläne zum besseren Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung. "Dies sind nur einige negative Auswirkungen, die eine solche europaweite Vollharmonisierung für deutsches Verbraucherrecht nach sich ziehen würde" , mahnt Klöckner. "Dies gilt es zu verhindern."
Die Richtlinie über Verbraucherverträge muss nun vom Europäischen Parlament sowie im Rahmen des Ministerrats von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann.