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Datenschützer besucht Erotikfirma

Erotikunternehmer hatte 17 Millionen T-Mobile-Kundendaten auf seinem Computer. Im Skandal um den Diebstahl von 17 Millionen T-Mobile-Kundendaten ist der rheinland-pfälzische Landesdatenschützer aktiv geworden. Behördenvertreter besuchten am 8. Oktober 2008 den Erotikunternehmer Tobias Huch in Mainz, der seit zwei Jahren im Besitz der kompletten Datenbank sein will.
/ Achim Sawall
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Edgar Wagner, der Landesdatenschützer von Rheinland-Pfalz, sagte Golem.de, es handle sich bei Berichten über eine "Sicherstellung von Daten" um eine Falschmeldung. "Wir haben nichts sichergestellt oder geprüft. Es gab heute ein Gespräch, das fortgeführt wird. Wir sind als rheinland-pfälzische Behörde für die Firma Huch zuständig" , so Wagner. "Da muss man dann mal nachsehen." Der 27-jährige Huch habe sich kooperativ gezeigt.

Huch hatte der Frankfurter Rundschau(öffnet im neuen Fenster) zuvor gesagt, er habe den Datensatz mit 17 Millionen Kundendaten immer noch. "Die Telekom hat mich heute angerufen und mich gebeten, die Daten zu löschen" , sagte der Pornoanbieter. Er wundere sich aber, dass er dies allein machen solle. "Ich dachte, die Polizei kommt, oder jemand vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" , so Huch.

Er habe die Datenbank von einem Mann aus Österreich, der sich mit dem Angebot bei ihm gemeldet hatte. Dieser hatte die Datenbank mit einem Kennwort gesichert auf einer Webseite abgespeichert. Auf einem Computer hätten die Datensätze ein Volumen von 2 bis 3 Gigabyte eingenommen, sagte er. Ein Missbrauch der Nutzerdaten, die auf dem Schwarzmarkt Millionen wert seien, sei für ihn nach eigenem Bekunden aber nicht in Frage gekommen.

Huch ist kein Unbekannter. Die Huch Medien GmbH hatte aus Protest gegen kostenlose, für Jugendliche ungesicherte, Online-Pornoangebote beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main geklagt, um den DSL-Provider Arcor zu zwingen, den Zugriff auf Google.de und Google.com zu unterbinden. Die Firma wollte mit der Protestaktion nach eigener Aussage auf "gewisse Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutzrecht" hinweisen.


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