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Streit um Hollywood-Lizenzen für irische Kindergärten

Wie viel kostet DVD-Vorführung für Kinder? In Irland gibt es Streit um Lizenzgebühren für das Abspielen von DVDs in Kindergärten und Vorschulen. Die von den Hollywood-Studios getragene Motion Picture Licensing Company (MPLC) fordert Geld von insgesamt 2.500 Einrichtungen.
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Wäre es nach der Motion Picture Licensing Company gegangen, so hätten Kindergärten und Vorschulen in Irland pro Kind und Jahr 10 Euro überweisen müssen, um legal DVDs in den Einrichtungen abspielen zu dürfen. Diese Forderung hatte die MPLC laut Times in einem Schreiben an die Irish Preschool Play Association (IPPA) erhoben. Nach Verhandlungen einigte man sich jedoch auf lediglich 3 Euro zuzüglich 17,5 Prozent Mehrwertsteuer. Mit Unterstützung der IPPA wurden anschließend die Kindergärten und Vorschulen in einem Rundschreiben über die Vereinbarung informiert und zum Erwerb der Pauschallizenz(öffnet im neuen Fenster) aufgefordert.

In den Kindergärten und Vorschulen Irlands war man von der Aktion nicht unbedingt begeistert. Die Times zitiert Paula Doran(öffnet im neuen Fenster), Leiterin einer kommunalen Einrichtung im Süden von Dublin: "Ehrlich gesagt habe ich über das dem IPPA-Newsletter beiliegende Schreiben gelacht und es in den Papierkorb befördert. Wenn wir uns darauf einlassen würden, müssten die Eltern die Kosten tragen. Die ganze Art und Weise, wie das gelaufen ist, gefällt mir überhaupt nicht. Sobald man unterschreibt, wird das Geld automatisch jährlich vom Etat der Einrichtung abgezogen." Für Doran komme eine Zahlung von Lizenzgebühren überhaupt nicht in Frage, erklärte sie der Times.

Mittlerweile hat die Auseinandersetzung eine neue Wendung genommen. Die IPPA(öffnet im neuen Fenster) erklärt auf ihrer Homepage, die MPLC habe sich bei ihrer Forderung nicht strikt an die Gesetze gehalten: "Die IPPA ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass die MPLC noch nicht beim irischen Patentamt(öffnet im neuen Fenster) (IPO) registriert ist. Wir bitten daher alle Mitglieder darum, keine Lizenz zu erwerben, bevor das IPO die Registrierung bestätigt."

Für die MPLC könnte die Aktion noch teuer werden. Nach geltendem irischen Urheberrecht von 2000 müssen sich Verwertungsgesellschaften beim Patentamt anmelden, bevor sie beginnen können, Urheberabgaben einzusammeln. Ohne Anmeldung drohen empfindliche Strafen. [von Robert A. Gehring]


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