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Autoren erhalten Vergütung für gestreamte Musikstücke

Komponisten, Texter und Verlage bekommen Anteil an Einnahmen. Verbände aus verschiedenen Bereichen der US-Musikbranche haben eine Einigung über die Abgeltung für bestimmte Musikangebote im Internet erzielt. Danach bekommen Komponisten, Texter und Verlage von Streamanbietern und Musikabodiensten 10,5 Prozent der Einnahmen.
/ Werner Pluta
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Plattenfirmen, Komponisten, Musikverlage und Onlineanbieter von Musik haben sich in den USA auf die Bezahlung der Künstler für die Distribution der von ihnen geschriebenen Musikstücke über das Internet geeinigt. Damit beenden sie einen seit mehreren Jahren andauernden Streit um die Abgeltung der Autoren von Musikstücken. Entsprechend begrüßten die Parteien die Regelung in einer gemeinsamen Erklärung als "Durchbruch, der neue Wege eröffnet, um Kunden Musik online anzubieten".

Demnach zahlen die Anbieter von Musikstreams 10,5 Prozent ihrer Einnahmen an die Komponisten, Texter und Verlage. Die Musiker und die Plattenfirmen sind davon nicht betroffen. Die Einigung bezieht sich zudem nur auf "interaktives Streaming" und "limitierte Downloads" von Musik, das heißt Angebote, bei denen die Nutzer Streams selbst abrufen, und Musikabodienste wie etwa Napster to Go, bei denen der Nutzer Musikstücke zwar auf seine Festplatte laden kann, diese aber gelöscht werden, wenn er das Abonnement kündigt.

An den Verhandlungen beteiligt waren die Digital Media Association (DiMA), die National Music Publishers' Association (NMPA) und die Recording Industry Association of America (RIAA). Die Künstler wurden vertreten durch die Nashville Songwriters Association International (NSAI) sowie die Songwriters Guild of America (SGA). Die Einigung muss noch von den Richtern des US Copyright Royalty Board gebilligt werden.


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