Anwalt Gravenreuth zu 14 Monaten Haft verurteilt
Das Berliner Landgericht hat den für seine Abmahnungen bekannten Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das berichten mehrere Medien. Das Gericht wies eine Berufung Gravenreuths gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom September 2007 zurück. Es folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und verhängte eine Gefängnisstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung.
Der Rechtsstreit Gravenreuths mit der Tageszeitung taz begann im Mai 2006 mit einer Bestätigungs-E-Mail, die der Anwalt für ein Abonnement des Newsletters der Berliner Tageszeitung unaufgefordert erhalten hat. Die taz nutzt für ihren Newsletter ein sogenanntes "Double-Opt-in"-Verfahren. Das bedeutet, ein Abonnent erhält, nachdem er den Newsletter bestellt hat, eine Mail, die er noch einmal bestätigen muss. Daraufhin erwirkte Gravenreuth eine einstweilige Verfügung, laut der die taz etwa 660 Euro zahlen musste. Die taz zahlte und schickte Gravenreuth ein Fax, in dem die Zeitung zu der Zahlung Stellung nahm.
Dennoch ließ Gravenreuth die Internetdomain der Zeitung taz.de pfänden und versuchte, diese zu versteigern. Im Verfahren vor dem Amtsgericht begründete der Anwalt sein Vorgehen damit, dass er in dem Chaos, das in seiner Kanzlei herrschte, das Fax und den Zahlungseingang übersehen hatte. Als die Polizei seine Kanzlei durchsuchte, fanden die Beamten jedoch sowohl das Fax als auch Unterlagen, die den Zahlungseingang bestätigten. Daraufhin verurteilte das Amtsgericht Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Gefängnis.
Im Berufungsverfahren vor dem Berliner Landgericht ging es deshalb unter anderem um die Zustände in Gravenreuths Kanzlei. Dazu hatten die Richter mehrere Zeugen geladen, darunter Gravenreuths ehemaligen Partner Bernhard Syndikus und zwei Gehilfinnen. Diese bestätigten die chaotischen Verhältnisse beim Posteingang, sagten aber aus, dass bei Geldeingängen stets Ordnung herrschte, berichtet Heise(öffnet im neuen Fenster) .
Syndikus und ein weiterer Zeuge hingegen erschienen nicht zu der Verhandlung. Syndikus teilte dem Gericht per Fax mit, er habe den Flug nach Berlin verpasst, weil sein Wecker nicht funktionierte, schreibt die taz(öffnet im neuen Fenster) .
Die Verhandlung endete mit einer Bestätigung des Urteils der untergeordneten Instanz. Da Gravenreuth wegen Veruntreuung von Mandantengeldern und Urkundenfälschung bereits auf Bewährung verurteilt war, beantragte der Staatsanwalt, die Strafen zu einer 14-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung zusammenzuziehen. Diesem Antrag schloss sich das Landgericht an. Nach Angaben des Tagesspiegel(öffnet im neuen Fenster) hat Gravenreuth Revision gegen das Urteil angekündigt.
Gravenreuth bestätigte Golem.de, dass er Revision eingelegt habe. "Dann möge man klären wie das im Widerspruch zu mehreren BGH-Entscheidung stehende Urteil Bestand hat."



