EU-Parlament ruft nach schärferen Mobilfunkgrenzwerten
Das Europäische Parlament hat sich in einer Zwischenbewertung kritisch zum EU-Aktionsplan " Umwelt und Gesundheit 2004-2010(öffnet im neuen Fenster) " geäußert. Dieser basiere nicht "auf einer Politik der Prävention mit dem Ziel, Krankheiten zu reduzieren" . Auch würden keine klar definierten und quantifizierten Ziele verfolgt, bemängeln die Abgeordneten.
Die Parlamentarier stützen sich dabei auf den umstrittenen Bericht der " Bio-Initiative(öffnet im neuen Fenster) " über elektromagnetische Felder, der 1.500 Studien zum Thema zusammenfassen soll. Dieser geht von einer Gesundheitsgefährdung durch eine Kombination von Funkstandards wie UMTS, Wi-Fi, WiMAX, Bluetooth und DECT aus.
Das EU-Parlament "stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) nicht mehr aktuell sind, da sie seit 1999 nicht mehr angepasst wurden." Die Grenzwerte entsprächen nicht der aktuellen Entwicklung bei Informations- und Kommunikationstechnologien. Zudem würden in Belgien, Italien oder Österreich bereits strengere Emissionsnormen festgelegt.
"Der Bericht der 'Bio-Initiative' ist aus dem Jahr 2007" , sagte Andreas Kleiner, Sprecher beim Europäischen Parlament, Golem.de. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat im Oktober 2007 bereits " klare wissenschaftliche Schwächen(öffnet im neuen Fenster) " im Bericht der "Bio-Initiative" festgestellt. So würden Vermischungen der gesundheitlichen Wirkungen von niederfrequenten und hochfrequenten Feldern vorgenommen, die fachlich nicht zulässig seien. Die überwiegende Mehrzahl der dem Report zugrundeliegenden Studien sei zudem nicht neu gewesen. "Derzeit gibt es keinen Anlass, die Grenzwerte zu ändern" , so das Fazit der Behörde.
Mit der Herausgabe des Berichts des "Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms" Mitte Juni 2008 hatte das Bundesamt erneut eine vorläufige Entwarnung gegeben und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) bezeichnete die Mobilfunkgrenzwerte als ausreichend . Alle Fragen zu möglichen Gesundheitsschädigungen bei Kindern und Langzeitnutzern seien jedoch nicht geklärt worden, so das BfS. Einige Wissenschaftler bemängelten , dass ein wesentlicher Aspekt – die nichtthermischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung auf die Zelle – bei dem Forschungsprogramm nicht berücksichtigt wurde.
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