EU-Datenschützer warnt vor Änderungen am Telekom-Paket
Das sogenannte Telekom-Paket der Europäischen Union ist ein Bündel aus mehreren Richtlinien und einer Empfehlung, mit der die EU die Entwicklung eines einheitlichen Telekom-Marktes vorantreiben will(öffnet im neuen Fenster). Telekom-Dienstleistungen sollen in der EU "besser und billiger" werden. Zu diesem Zweck sollen nach Aussage der EU-Kommission die Rechte der Verbraucher und der Wettbewerb unter den Anbietern gestärkt werden.
Der konservative EU-Abgeordnete Malcolm Harbour, Berichterstatter für die Richtlinie "Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste: Universaldienst und Nutzerrechte, Schutz der Privatsphäre und Verbraucherschutz", hat dazu seine Vorstellungen von Verbraucherschutz und Datenschutz in insgesamt 151 Änderungsanträge(öffnet im neuen Fenster) für den Richtlinienentwurf der EU-Kommission verpackt – und diese haben es in sich. Harbour will beispielsweise IP-Adressen nur ausnahmsweise als personenbezogene Daten definieren lassen, die Internetnutzung staatlich überwachen und Provider dazu heranziehen, ihre Kunden bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen zu verwarnen. So heißt es etwa in Änderungsantrag 9:
"Um im Zusammenhang mit der Nutzung von Kommunikationsdiensten auf im öffentlichen Interesse liegende Fragen eingehen und einen Beitrag zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer Personen leisten zu können, sollten die zuständigen nationalen Behörden in der Lage sein, mit Hilfe der Anbieter Informationen über die Nutzung der Kommunikationsdienste zu erstellen und verbreiten zu lassen. Diese Informationen sollten auch Warnungen vor Verstößen gegen das Urheberrecht, anderen Formen der unrechtmäßigen Nutzung und der Verbreitung schädlicher Inhalte sowie Ratschläge und Angaben dazu enthalten, wie die Teilnehmer ihre persönliche Sicherheit, die z.B. durch die Weitergabe persönlicher Informationen in bestimmten Situationen gefährdet sein kann, ihre Privatsphäre und personenbezogene Daten schützen können."
Der oberste Datenschützer der EU, Peter Hustinx, warnt in einem aktuellen Schreiben die EU-Abgeordneten ausdrücklich davor, die Harbour-Wünsche einfach abzunicken. Hustinx spricht sich ausdrücklich dagegen aus, IP-Adressen per Gesetz eine datenschutzrechtliche Ausnahmestellung zu verleihen. Vielmehr sei ausschließlich fallweise zu entscheiden, ob eine IP-Adresse personenbezogen ist oder nicht. Auch den in Änderungsvorschlag 130 geforderten Freibrief für die Verarbeitung von Verkehrsdaten lehnt Hustinx in der vorgeschlagenen Fassung als zu weit gefasst ab.
Hustinx zeigt sich besorgt, dass die Änderungsvorschläge in ihrer Gesamtheit den Boden "für die breite Überwachung der Internetnutzer und den Einsatz von Filtertechnologien zur Feststellung mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen" bereiten könnten(öffnet im neuen Fenster). Ein solcher rechtlicher Rahmen, der die "systematisch Überwachung" der Internetnutzer ermöglicht, "bedroht ebenfalls die Redefreiheit", so Hustinx’ Einschätzung. Er fordert daher das EU-Parlament dazu auf, die von Harbour vorgelegten Änderungsvorschläge in den kritischen Punkten zu modifizieren beziehungsweise zu streichen. [von Robert A. Gehring]
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