Bayerns Innenminister will erneut Verbot von "Killerspielen"

Herrmann verwies auf eine Bundesratsinitiative Bayerns aus dem Jahr 2007 . Nach dem bayerischen Gesetzesvorschlag soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, mit dem die Herstellung und der Vertrieb von Spielen, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeit darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen, unter Strafe gestellt werden. Befürworter einer solchen Regelung meinen damit meist nicht die klassischen Ego-Shooter im Stile eines Half-Life, sondern Titel wie das weltweit umstrittene Manhunt – das hierzulande aber aufgrund der geltenden Jugendschutzbestimmungen gar nicht in den Handel kam.
In der Expertenrunde betonte Herrmann, dass das Verbot von Killerspielen Bestandteil des Koalitionsvertrags sei und daher umgesetzt werden müsse. Herrmann: "Eine ganze Generation von Kindern und Jugendlichen droht gegenüber Gewalt abzustumpfen und durch sinkende schulische Leistungen für unsere Gesellschaft verloren zu gehen. Als Innenminister kann ich dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Parteiübergreifend sind Innen-, Jugend-, Medien- und Rechtspolitiker aufgefordert, nun endlich die notwendigen gesetzgeberischen Konsequenzen zu ziehen. Das heißt konkret: ein klares Herstellungs- und Verbreitungsverbot virtueller Killerspiele" .
In Bayern finden am 28. September 2008 Landtagswahlen statt.



