Adressvermittler handeln angeblich unerlaubt mit Meldedaten
Unternehmen verfügen über Adressregister mit Millionen von Einträgen
Adressvermittler speichern und nutzen unerlaubt Daten aus Einwohnermeldeämtern. Mindestens acht dieser Unternehmen wird laut eines Berichts der taz eine solche missbräuchliche Nutzung von Meldedaten vorgeworfen. Bei der SPD führten die jüngsten Datenskandale zum Umdenken: Kippt die Partei jetzt das zentrale Melderegister?
Nach den Datendiebstählen bei der Süddeutschen Klassenlotterie und der Deutschen Telekom berichtet die taz von einem neuen Fall von Datenmissbrauch. Danach speichern und verkaufen Adressvermittler unerlaubt Meldedaten.
Adressvermittler recherchieren im Auftrag von Unternehmen oder Banken bei Einwohnermeldeämtern die Adressen etwa von zahlungsunwilligen Kunden und geben diese Daten an ihre Auftraggeber weiter. Danach müssen die Vermittler die Daten sofort löschen.
Genau das haben einige Unternehmen aus dieser Branche jedoch nicht getan, sondern stattdessen die Daten fleißig gespeichert. Mindestens acht Unternehmen wird ein solcher Datenmissbrauch vorgeworfen. Eines verfügte über eine Datenbank mit 72 Millionen Datensätzen. Die Behörden gehen davon aus, dass bei den anderen Unternehmen die Zahl der gespeicherten Datensätze ebenfalls im zweistelligen Millionenbereich liegt. Zum Vergleich: Deutschland hat derzeit etwa 82 Millionen Einwohner.
Diese Adressvermittler verdienen an ihren Datenbanken gleich doppelt, beschreibt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, das Geschäftsmodell: Statt eine kostenpflichtige Anfrage bei einem Meldeamt zu stellen, suchen die Vermittler zunächst in ihrem eigenen Register nach einer Adresse und sparen, wenn sie fündig werden, die Gebühr für das Amt. Eine andere Möglichkeit, Kapital aus den Datensammlungen zu schlagen, ist, Adressen zu Werbezwecken zu verkaufen. "Dies wird aber durch das Melderecht unzweifelhaft verboten", erklärt Weichert.
Die Adressvermittler hingegen verteidigen ihre Adressregister und bestreiten, dass Daten aus Melderegisterauskünften nicht gespeichert werden dürften. Das sei "eine neue und alles andere als zwingende Deutung der Gesetzeslage" sagte der Vertreter eines Berliner Unternehmens der taz.
Das Datenschutzgesetz erlaubt die Speicherung von persönlichen Daten, wenn diese aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Datenschützer und Innenministerien halten Meldedaten für keine allgemein zugänglichen Quellen, diese dienen in erster Linie staatlichen Zwecken. Die darin erfassten Daten der Bürger seien "Zwangsdaten", deren Nutzung "präzise geregelt" sei, so Weichert. Bürger könnten etwa bestimmte Nutzungen ihrer Daten verbieten. Unternehmen und Privatpersonen hingegen können nicht ohne weiteres Auskünfte bei Meldeämtern einholen. Die Adressvermittler vermuten jedoch, dass die Ministerien eher ein ökonomisches Interesse verfolgen: Dürfen die Unternehmen die Adressen nicht speichern, müssen sie für jede Melderegisterauskunft erneut eine Gebühr entrichten.
Angesichts der aktuellen Verstöße gegen den Datenschutz hat die SPD ihre Haltung zu dem von Innenminister Wolfgang Schäuble geforderten zentralen Bundesmelderegister geändert. Die Mehrheit der Partei sei inzwischen gegen die zentralisierte Datenbank, sagte Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der taz. "Es ist der beste Datenschutz, sensible Daten nicht unnötig doppelt und dreifach zu speichern und zugänglich zu machen"", so Wiefelspütz.
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Was herauskommt, wenn jemand wirklich googlen kann: http://www.sicherheitsblog.info/Blog...
Hier könnte man doch vernünftig ansetzen! Wenn es solche Datenbänke schon geben muss...
Das war mein erster Gedanke, als ich die Überschrift sah. Darüber habe ich letzte Woche...
Na ganz einfach, per Anfrage an das Meldeamt. In den meisten Landesrechten (vielleicht...