Gericht verbietet EU-weite Online-Musik-Lizenzierung
Nach der Entscheidung der EU-Kommission vom 16. Juli 2008, das nationale Monopol der Verwertungsgesellschaften aufzubrechen, sind unter den europäischen Verwertungsgesellschaften Verteilungskämpfe ausgebrochen. Dabei ist ein erstes Opfer zu verzeichnen. Die niederländische Verwertungsgesellschaft Buma hatte am 19. Juli 2008 dem US-amerikanischen Online-Musikanbieter Beatport eine EU-weite Online-Lizenz für Musik erteilt – sehr zum Missfallen der britischen Verwertungsgesellschaft Performing Rights Society (PRS).
Die PRS zog im niederländischen Haarlem vor Gericht und beantragte, der Buma zu untersagen, Lizenzen für Musik zu erteilen, an der die Rechte bei der PRS liegen. Der Vertrag zwischen der PRS und der Buma sieht lediglich vor, dass die Buma Lizenzen für Musik aus dem PRS-Repertoire für die Niederlande, aber nicht außerhalb der Landesgrenzen vergeben darf.
Der Antrag der PRS war erfolgreich, wie die britische Verwertungsgesellschaft mitteilte. Das Gericht in Haarlem verbot der Buma am 21. August 2008, Lizenzen ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber zu erteilen. Dazu eine Sprecherin der PRS(öffnet im neuen Fenster): "Wir sind sehr über das Vorgehen der Buma enttäuscht, freuen uns aber darüber, dass das Gericht den Vertrag zwischen PRS und Buma für gültig erklärt hat, was bedeutet, dass keine Verwertungsgesellschaft ohne die Zustimmung der anderen Lizenzen erteilen darf."
Für die niederländische Verwertungsgesellschaft steht viel auf dem Spiel, so verwundert es nicht, dass die Buma erwägt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, wie The Register berichtet(öffnet im neuen Fenster). In Anbetracht der Kartellentscheidung der EU-Kommission von Mitte Juli dürften die Chancen der Buma auf eine Revision des Urteils spätestens beim Europäischen Gerichtshof nicht schlecht stehen. [Robert A. Gehring]
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