Gravenreuth unterliegt der taz
Ausgangspunkt für den Streit war eine Bestätigungs-E-Mail für den Newsletter der taz, die Gravenreuth erhielt. Um das kostenlose Abonnement abzuschließen, hätte Gravenreuth dies durch eine Antwort bestätigen müssen. Doch Gravenreuth sah bereits durch dieses übliche Verfahren seine Persönlichkeitsrechte verletzt und mahnte die taz ab, samt Kostennote über 600 Euro, wie bei der taz nachzulesen ist(öffnet im neuen Fenster) .
Zunächst hatte Gravenreuth Erfolg und konnte eine einstweilige Verfügung gegen die taz erwirken, woraus weitere Kosten resultierten, aus denen ein weiterer Streit resultiert, in dem Gravenreuth wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde. In diesem Strafverfahren steht die Berufung allerdings noch aus und wird laut taz im September verhandelt.
Die einstweilige Verfügung hatte keinen Bestand, die Bestätigungs-E-Mail hat Gravenreuths Rechte nicht verletzt. Auch das Berufungsgericht deutete an, sich dieser Auffassung anschließen zu wollen, woraufhin Gravenreuth seine Berufung zurücknahm. Er muss nun neben seinen eigenen Kosten auch die Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von rund 5.000 Euro tragen, schreibt die taz.