Freenet droht angeblich Klage wegen Fusion mit Mobilcom

Ehemalige Mobilcom-Aktionäre könnten Schadensersatz fordern

Wegen des schlechten Geschäftsergebnisses nach der Fusion von Freenet.de und Mobilcom zur Freenet AG fühlen sich ehemalige Mobilcom-Aktionäre benachteiligt. Analysten rechnen damit, dass sie Freenet auf Schadensersatz verklagen, meldet das Handelsblatt.

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Als die beiden Unternehmen Mitte 2007 die Verschmelzung vollzogen, erhielten die Mobilcom-Aktionäre für jede ihrer Aktien eine Aktie des neuen Unternehmens, die Freenet-Aktionäre bekamen 1,15 Anteile. Grundlage der Berechnungen war die erwartete Geschäftsentwicklung der beiden Unternehmen ab 2005.

Doch während die Mobilfunksparte, ehemals Mobilcom, weiterhin gute Ergebnisse verzeichnete, blieben die früheren Freenet.de-Bereiche, unter anderem das Geschäft mit Internetzugängen und Webhosting, hinter den Erwartungen zurück. Schon 2006, dem Jahr nach der Ankündigung der geplanten Verschmelzung, lag das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) rund ein Drittel unter dem geplanten Wert. 2007 betrug es weniger als ein Zehntel: Statt der beabsichtigten 243 Millionen Euro lag nach Analystenberechungen das bereinigte EBITDA der Freenet-Sparte bei gerade mal 11 Millionen Euro. Es wird geschätzt, dass 2008 die Differenz vergleichbar sein wird.

Das sei aus heutiger Sicht eine Benachteiligung der ehemaligen Mobilcom-Aktionäre, schreibt das Handelsblatt. Analysten rechnen deshalb damit, dass diese Freenet auf Schadensersatz in dreistelligen Millionenhöhe verklagen.

Freenet hingegen sieht keinen Grund für eine Klage. "Die Bewertung wurde damals unter größter Sorgfalt erstellt, von den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Ernst & Young und KPMG gutachterlich bestätigt und von dem Verschmelzungsprüfer Susat & Partner geprüft", sagte eine Unternehmenssprecherin der Zeitung.

Um Erfolg mit einer Klage zu haben, müssten die Kläger allerdings "dem Vorstand grundsätzlich eine vorsätzlich falsche Planung" nachweisen, erklärte Oliver Sieg. Ein solcher Nachweis sei jedoch, so der Rechtsanwalt gegenüber dem Handelsblatt, nur sehr schwer zu erbringen.

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