US-Richter: Rechteinhaber müssen Fair Use prüfen
Es sei "ein wichtiger Sieg für die Redefreiheit und Fair Use im Internet" , begrüßte die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) das Urteil(öffnet im neuen Fenster) des Bezirksrichters Jeremy Fogel aus dem kalifornischen San Jose. Fogel hat entschieden, dass Rechteinhaber wie das Musikunternehmen Universal nicht einfach von Websitebetreibern verlangen können, dass Inhalte von deren Seiten entfernt werden. Sie müssten, so der Richter, zuvor prüfen, ob die Nutzung nicht unter das Prinzip des Fair Use falle. Universal hatte eine solche Prüfung abgelehnt.
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| Der Stein des Anstoßes: Lenz' Video ihres Sohnes |
Konkret geht es um ein kurzes Video von ihrem Sohn, das die Amerikanerin Stephanie Lenz im Februar 2007 auf dem Videoportal Youtube veröffentlichte. Das eine halbe Minute lange Filmchen zeigte den Jungen, wie er zu den Klängen des Prince-Songs "Let's Go Crazy" tanzte. Im Juni 2007 teilte Youtube Lenz mit, dass das Unternehmen das Video auf Drängen der Plattenfirma Universal entfernt habe, weil diese die Urheberrechte an dem Titel besitze. Lenz verklagte daraufhin Universal wegen Missbrauch des Urheberrechts, da ihrer Ansicht nach das Video durch die Fair-Use-Bestimmung des Copyright Act gedeckt sei.
Universal wiederum verlangte, die Klage abzuweisen. Das Unternehmen berief sich auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), nach dem der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung dazu ausreiche, dass Inhalte ohne weitere Prüfung aus öffentlichen Foren gelöscht werden können. Eine Prüfung auf Fair Use, argumentierte Universal, sei nicht nötig.
Das hat Richter Fogel abgelehnt. Das Fair-Use-Prinzip sei zwar nicht explizit im DMCA genannt. "Doch selbst wenn Universal mit der Behauptung Recht hat, dass Fair Use nur Rechtsverletzungen entschuldige, bleibt doch die Tatsache, dass Fair Use eine legale Nutzung des Urheberrechts ist" , urteilte der Richter. Deshalb müsse ein Rechteinhaber erst prüfen, ob die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht legal sei, bevor er verlange, dass besagte Inhalte aus dem Netz entfernt werden. Eine unnötige Entfernung von Inhalten, die keine Rechte verletzten, füge, so Fogel, der Öffentlichkeit "erheblichen Schaden" zu.
Fogel gestand Universal zu, dass Prüfungen auf Fair Use aufwendig sein können. In den meisten Fällen hingegen dürften sie jedoch "nicht so schwierig sein, dass sie die Fähigkeit eines Rechteinhabers, auf mögliche Rechtsverletzungen schnell zu reagieren, gefährden. Universal hatte behauptet, das Unternehmen könne nicht effizient gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, wenn es jedes Mal prüfen müsse, ob Inhalte im Netz fair genutzt würden.
Mit seinem Urteil wies Fogel den Antrag der Plattenfirma ab und räumte Lenz damit das Recht ein, mögliche Schäden geltend zu machen. Universal hat 20 Tage Zeit, sich zu dem Urteil zu äußern.



