Datendiebstahl auch bei der Deutschen Telekom
Kunden der Deutschen Telekom sind Opfer krimineller Datendiebe geworden. Das haben Recherchen des Magazins "Kriminalreport" von NDR und WDR ergeben. Demnach hatte ein Callcenter in Bremerhaven, das für den Konzern tätig war, Zugriff auf die Datenbanken der Telekom. Diese wurden dann offenbar unrechtmäßig genutzt und weiterverkauft.
Wie das Magazin weiter berichtet, vermutet die Telekom "kriminelle Machenschaften in den eigenen Reihen" und wird die Staatsanwaltschaft einschalten. "Die Deutsche Telekom ist offenbar Opfer hochkrimineller Machenschaften. Dabei sollen einige Bildschirmausdrucke einer Kundendatenbank illegal Dritten zugänglich gemacht worden sein", erklärte Unternehmenssprecher Stephan Broszio. Die Telekom-Datenbanken enthalten persönliche Angaben zu insgesamt 30 Millionen Kunden, darunter auch Bankverbindungen. "Bisher haben wir keine Erkenntnisse, dass unsere Kundendaten für Trickbetrügereien missbraucht worden sind. Wir werden alles unternehmen, um die illegale Weitergabe von Kundendaten aufzuklären und strafrechtlich verfolgen zu lassen", fügte Broszio an.
Thilo Weichert, Landesdatenschützer Schleswig-Holsteins: "Der illegale Datenhandel und die illegale Datennutzung haben offensichtlich eine Dimension, die sich rechtschaffene Menschen bisher nicht vorstellen konnten. Verantwortlich sind viele Stellen: Es ist zumindest Ausdruck für mangelnde Datensicherheit, dass Datensätze in diesem Umfang aus Firmen heraus und in kriminelle Kanäle gelangten."
Der stellvertretende Vorsitzende des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Bernd Carstensen: "Der Handel mit persönlichen Daten ist ein Milliardengeschäft, in dem es mafiöse Strukturen gibt." Der BDK fordert den Einsatz von Datenfahndern entsprechend dem Modell der Steuerfahnder.
Ein Stopp des Datenhandels zu gewerblichen Zwecken sowie schärfere Kontrollen und Sanktionen wollen Verbraucherschützer durchsetzen. Nach herrschendem Datenschutzrecht dürfen Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsjahr und Beruf zu Werbezwecken weitergegeben und genutzt werden, sofern der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. Zahlreiche Angebote im Internet können nur dann wahrgenommen werden, wenn man in die Datenweitergabe zu Werbe- und Marketingzwecken einwilligt. Nötig sei, so Gerd Billen vom Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), ein generelles Verbot des Datenhandels zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige aktive Einwilligung der Betroffenen.
In der vergangenen Woche war der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine CD mit 17.000 Datensätzen zugespielt worden, die auch Kontoverbindungen der aufgeführten Personen enthielten. Gleichzeitig häuften sich in den Verbraucherzentralen Beschwerden von Verbrauchern, denen ohne eine Einwilligungserklärung Beträge vom Konto abgebucht wurden. Deren Höhe lag zumeist zwischen 30 und 100 Euro.
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