Gericht gestattet Aufstellung von Mobilfunkmasten
Das Verwaltungsgericht Koblenz teilte erst jetzt mit, dass bereits am 12. August 2008 ein Eilantrag gegen den Bau einer Mobilfunkanlage abgewiesen wurde. Der Landkreis Mayen-Koblenz hatte die Errichtung einer solchen Anlage genehmigt und ein Anwohner nahm gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch. Er begründet dies damit, dass er gesundheitliche Schäden befürchtet, weil sich die geplante Mobilfunkanlage nur etwa 100 Meter von seinem Wohnhaus entfernt befinde.
Dem widersprach das Gericht in einer Eilentscheidung(öffnet im neuen Fenster) . Die geplante Anlage verstoße nicht gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, da sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufe, urteilte das Gericht. Basis der Entscheidung waren die Angaben der Bundesnetzagentur sowie einer aktuellen Handystudie , die allerdings umstritten ist.
Nach Auffassung des Gerichts habe die Bundesnetzagentur den Standort anhand der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes außerhalb der standortbezogenen Sicherheitsabstände von 7,35 Meter in Hauptstrahlrichtung und 1,38 Meter in vertikaler Richtung nicht überschritten würden.
Weiter heißt es, das Gericht habe keinen Anlass, davon auszugehen, dass die menschliche Gesundheit durch die geltenden Grenzwerte unzureichend geschützt sei, obwohl "etwaige Gesundheitsgefährdungen nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen" werden könnten. Hierbei beruft sich das Gericht auf das Ergebnis des "Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms", das im Juni 2008 veröffentlicht wurde. Unmittelbar nach der Veröffentlichung der Ergebnisse wurde die Glaubwürdigkeit der Forschungsergebnisse in Frage gestellt .
Die Hauptkritikpunkte drehen sich darum, dass der Einfluss von Mobilfunkstrahlung auf Kinder gar nicht untersucht wurde. Auch die Langzeitwirkung in einem Zeitraum von zehn Jahren wurde nicht erforscht. Zudem wird bemängelt, dass die Mobilfunkindustrie die Forschung mitfinanziert und so Einfluss auf die Ergebnisse nehmen könnte. Einige Zeit später konkretisierten sich die Vorwürfe : Forscher kritisierten, dass im Rahmen des "Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms" nur solche Ansätze zugelassen wurden, die keine Gesundheitsgefährdung zum Ergebnis hatten.
Gegen den Beschluss vom 12. August 2008 vom Verwaltungsgericht Koblenz (Az: 1 L 847/08.KO) kann der Kläger am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde einlegen.
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