PC-Copy-Geräte von HP: Kopieren nur, wenn der Rechner an ist
Derzeit verlangt das Urheberrechtsgesetz für alle Geräte, die Kopien erstellen können, eine Abgabe in Höhe von 102 Euro. Bei einem Gerät, das circa 100 Euro kostet, würde sich damit der Kaufpreis verdoppeln, wenn HP die Kosten auf den Endkunden abwälzt. Um die Gebühr zu vermeiden, hat HP seine Firmware umgeschrieben und das PC-Copy-Siegel auf die Verpackung gedruckt.
PC-Copy bedeutet, dass der Kopiervorgang auf dem Multifunktionsgerät nun nicht mehr gestartet werden kann, wenn nicht gleichzeitig auch der PC läuft. Wer kopieren will, muss also immer erst seinen Rechner anschalten. Denn das Kopieren zerfällt nun in Scannen und Drucken. Am PC erscheint der Scanvorgang, anschließend wird das Dokument ausgedruckt. Ist der PC abgeschaltet, erfolgt kein Kopieren.
Dieser technische Kniff ist nur auf Geräten implementiert, die in Deutschland verkauft werden. Geräte aus anderen europäischen Ländern, in denen keine oder geringere Urheberrechtsabgaben zu leisten sind, kopieren wie bislang auch bei ausgeschaltetem PC. Ergo bekommen Privatkunden, die im Ausland kaufen, einen anderen Drucker als er in Deutschland zu haben ist. Wer nun ein Multifunktionsgerät aus dem Ausland importiert, ist jedoch rechtlich gesehen dazu verpflichtet, dies an die VG Wort zu melden und die entsprechende Urheberrechtsgebühr in Höhe von 102 Euro zu zahlen. Die von HP umgerüsteten Geräte, die von der Abgabe "befreit" sind, sind als "PC-Copy"-Geräte speziell gekennzeichnet.
HP ist nicht der einzige Hersteller, der seine Geräte umkonstruiert hat. Auch Lexmark fährt diese Strategie, um die Urheberrechtsabgabe zu vermeiden. Bei den Geräten über 200 Euro übernimmt HP die Gebühren und gibt sie vorerst nicht an den Kunden weiter. Das heißt zugleich, dass die teureren Multifunktionsgeräte nach wie vor auch ohne laufenden Rechner kopieren können. Insgesamt geht man bei HP davon aus, dass es sich mit dieser Regelung nur um eine Übergangslösung handelt, ab 2010 soll das neue Urhebrechtsgesetz gelten, das voraussichtlich vorsieht, dass Abgaben nur noch "verhältnismäßig" sein dürfen.
Die Verwertungsgesellschaften Gema und VG Wort haben bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrages nicht auf Nachfragen von Golem.de geantwortet.



