BVDW fordert klare Regeln für Telemediendienste

Verband verlangt klare Unterscheidung zwischen Rundfunk und Telemediendiensten

Was ist Streaming, was Rundfunk? Diese Frage steht seit der umstrittenen Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zur Lizenzpflicht von Streamingangeboten im Raum. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) fordert eine klare Unterscheidung zwischen Rundfunk und Internetangeboten, sogenannten Telemediendiensten.

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Die BLM hat Anfang Juli 2008 entschieden, dass bestimmte Streamingangebote nicht mehr als Telemediendienste, sondern als Rundfunk behandelt werden sollen. Für den Betreiber bedeutet das, er braucht eine Genehmigung für sein Angebot. Die BLM entscheidet nach einem quantitativen Kriterium: Angebote, die gleichzeitig von mehr als 500 Nutzern abgerufen werden können, sollen als Rundfunk behandelt werden.

Der BVDW hält dieses Unterscheidungsmerkmal jedoch für unzureichend. "Eine sinnvolle Abgrenzung von Telemediendiensten und Rundfunk muss über weitere qualitative Kriterien und nicht nur über die Anzahl der potenziellen Nutzer erfolgen", sagte BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich. Der BVDW fordert deshalb von Landesmedienanstalten, Rundfunk und Telemediendienste klarer voneinander abzugrenzen. Eine solche Unterscheidung zu treffen, würde auch den Anstalten selbst zugute kommen: "Das würde auch dazu führen, dass die Landesmedienanstalten im Falle einer trennscharfen Abgrenzung ihre Medienkompetenz im digitalen Zeitalter unter Beweis stellen könnten", ist Ehrlich überzeugt.

Haben die Regeln der BLM hingegen Bestand, befürchtet Ehrlich Schaden für die Branche. Im schlimmsten Falle würden die Anbieter ins Ausland abwandern. Die Branche hat bereits vehement gegen die Entscheidung der BLM protestiert.

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