US-Unternehmen und -Unternehmensverbände besorgt über ACTA
Ende Juli 2008 fand in Washington hinter verschlossenen Türen die zweite Verhandlungsrunde zu ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) statt. Die Verhandlungspartner – USA, Australien, Kanada, EU, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur und die Schweiz – sind bestrebt, den Handelsvertrag, über dessen konkreten Inhalt bisher nur äußerst wenig bekanntgeworden ist, bis Jahresende unter Dach und Fach zu bekommen. In einem Brief an die auf US-Seite die Verhandlungen führende Handelsbeauftragte Susan Schwab warnen nun große US-Unternehmen und -Unternehmensverbände vor einem übereilten Vertragsschluss.
Amazon, AT&T, Google, eBay und die Consumer Electronics Association gehören zu den Unterzeichnern des Briefes an Schwab, in dem Unternehmen und Verbände unter Verweis auf die jüngste Rechtsprechung in Europa in den Fällen der belgischen Verwertungsgesellschaft Copiepresse gegen Google und des Luxusgüterkonzerns LVMH gegen eBay vor unerwünschten Nebenwirkungen für US-Geschäftsinteressen warnen. Die unterschiedlichen Rechtslagen in den USA und Europa könnten bei Unterzeichnung des Abkommens durch die USA dazu führen, dass "amerikanische Unternehmen, die im Internet vollkommen im Einklang mit dem US-Recht handeln, deren Handeln den US-Verbrauchern nutzt und die US-Exporte erhöht [...] angegriffen werden" , heißt es in dem Brief(öffnet im neuen Fenster) .
Die Unterzeichner des Briefes fordern unter anderem, dass Parallelimporte vom Geltungsbereich des geplanten ACTA-Abkommens ausgeschlossen werden und dass der Begriff "Piraterie" im Abkommen "als willentliche Urheberrechtsverletzung in kommerziellem Ausmaß für kommerzielle Zwecke" definiert werden solle und keinesfalls eine "mittelbare Haftung" für "Vermittler wie Versender, Betreiber von Zahlungssystemen, Suchmaschinen, Onlinehandelsplätze oder Anbieter interaktiver Computerdienstleistungen" einführen dürfe.
Angesichts der bisher von den Verhandlungsparteien an den Tag gelegten Heimlichkeit fordern die Unternehmen und Verbände, dass "der Verhandlungsprozess so offen und transparent wie möglich sein solle" , "die Gelegenheit, die Vertragsentwürfe einzusehen, bevor die US-Handelsbeauftragte dieser als Position der US-Regierung einreicht" , und dass "die US-Handelsbeauftragte die Vermittler genauso informiert [...] wie die Organisationen von Rechteinhabern, die auch eine ganze Reihe von Unternehmen von außerhalb der USA in ihren Reihen haben" . Wie die kanadische Tageszeitung The Star aus Toronto Ende Juli 2008 aufgedeckt hatte, werden Organisationen von Rechteinhabern im Hinblick auf ACTA bevorzugt behandelt . [von Robert A. Gehring]