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Tiffany geht gegen New Yorker eBay-Urteil in Berufung

Schmuckhändler will Vorabprüfung von Auktionen erzwingen. Das New Yorker Edelschmuckunternehmen Tiffany hat gegen ein Urteil Berufung eingelegt, demzufolge das Internetauktionshaus eBay nicht zur Vorabprüfung möglicher Fälschungen verpflichtet ist.
/ Jens Ihlenfeld
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Im Juli 2008 hatte ein New Yorker Gericht zugunsten von eBay entschieden , dass der Markenrechtsinhaber Tiffany selbst dafür sorgen müsse, Tiffany-Fälschungen in eBay-Angeboten aufzuspüren. Wenn eBay von Tiffany Hinweise auf solche Angebote erhielt, wurden diese entfernt. Dem Urteil zufolge sei eBay damit seinen Verpflichtungen, Markenrechtsverletzungen zu verhindern, ausreichend nachgekommen. Dem Urteil zufolge müsse aber eBay Angebote nicht selbst vorab überprüfen. "Die Last, seine Marke zu schützen, muss Tiffany schon selbst tragen" , stellte Richter Richard Sullivan zur Freude von eBay in seinem Urteil(öffnet im neuen Fenster) fest.

Gegen diese Entscheidung hat Tiffany jetzt Berufung eingelegt. Tiffanys Rechtsberater Patrick Dorsey erklärte dazu: "Unglücklicherweise hat das Gericht zu Unrecht festgestellt, dass Markeninhaber und nicht eBay dafür verantwortlich seien, die eBay-Site zu regulieren. Das hat den Effekt, dass eBay weiterhin auf Kosten von Verbrauchern und Markeninhabern profitieren kann. Wenn eBay weiß, dass bestimmte Markenware [...] in großem Umfang gefälscht und verkauft wird, sollte eBay dazu gezwungen sein, der Sache nachzugehen, die Kunden zu schützen und das illegale Verhalten zu stoppen."

Der Streit zwischen Tiffany und eBay reicht schon vier Jahre zurück. Im Jahr 2004 hatte Tiffany durch Stichprobenkäufe festgestellt, dass rund drei Viertel aller bei eBay angebotenen Tiffany-Produkte Fälschungen waren. Daraufhin hatte Tiffany eBay verklagt, um das Auktionshaus zum Handeln zu zwingen.

Eine vergleichbare Klage des französischen Luxuswaren-Konzerns LVMH war hingegen Ende Juni 2008 in Frankreich gegen eBay entschieden worden. EBay war zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden und hatte seinerseits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. [von Robert A. Gehring]


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