Telefonspammer buchen unerlaubt von Bankkonten ab
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein verfügt über Informationen, nach denen Callcenter-Betreiber, die Glücksspiele, Waren oder Dienstleistungen anpreisen, zugleich ohne Einzugserlaubnis Geldbeträge in Höhe von 50 Euro von den Angerufenen abbuchen lassen. Viele Betroffene hätten angegeben, dass sie vor längerer Zeit Lose der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) bestellt und per Kontoabbuchung bezahlt hätten. Die Verbraucherschützer haben eine CD mit über 17.000 Datensätzen erhalten, auf der sich neben Namen, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum auch die kompletten Bankdaten von über 17.000 Verbrauchern finden. Eine Firma aus Nordrhein-Westfalen verkauft diese Datenbank offenbar weiter.
Die Verbraucherschützer raten, Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen. Banken und Sparkassen sollten die Möglichkeit einräumen, dass Abbuchungen unbekannter Quellen nicht ausgeführt werden, wenn der Kontoinhaber dies wünscht, fordert Hagen. Bereits jetzt können unberechtigt abgebuchte Beträge innerhalb von sechs Wochen zurückgefordert werden.
Der Kieler Landesdatenschützer Thilo Weichert empfiehlt, bei der Preisgabe der privaten Kontoverbindung "absolut zurückhaltend" zu sein, vor allem im Internet oder am Telefon. Mindestens alle zwei Wochen sollten die eigenen Kontoauszüge darauf kontrolliert werden, ob unerwünschte oder unberechtigte Abbuchungen vorgenommen wurden.
"Die SKL hat nie Daten von ihren Kunden an Dritte weitergegeben" , erklärt die Staatslotterie, die sich bereits mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Verbindung gesetzt habe, um eine Klärung der Datenherkunft zu erreichen und rechtliche Schritte zu prüfen. "Wir verurteilen jede Form des Datenmissbrauchs und haben an der Aufklärung großes Interesse" , so Gerhard Rombach, Direktor der SKL.