Apple-Beschäftigter klagt wegen unbezahlter Überstunden
Trotz des Images als cooles Unternehmen, bei dem den IT-Profi Traumjobs erwarten, fühlt sich ein Apple-Techniker wie ein "Schuldknecht" zu Feudalzeiten behandelt. Das geht aus einer Klageschrift(öffnet im neuen Fenster) hervor, die bei einem Bezirksgericht in San Diego, Kalifornien, eingereicht wurde.
Hauptkläger David Walsh, der seine früheren Kollegen jetzt zu einer Sammelklage aufruft, war in der Zeit von 1995 bis 2007 als Netzwerktechniker mit einem 40-Wochenstunden-Vertrag bei Apple beschäftigt. Er sei aber oft angehalten worden, unbezahlt mehr zu arbeiten, habe deswegen die Kantinenzeiten verpasst und musste an Abenden und Wochenenden zudem unentgeltlich Bereitschaftsdienste leisten. Konkrete Serviceanfragen habe er oft erst nach 23 Uhr und am Wochenende erhalten und musste dann "bis in die Nacht hinein" arbeiten. Das kalifornische Arbeitsgesetz sieht vor, dass Überstunden bezahlt werden müssen.
Walsh sei von dem Computerhersteller zudem gegen seinen Willen als Manager eingestuft worden, um Überstunden und Essenszulagen nicht zahlen zu müssen. Er war aber bei seiner Arbeit seinen Vorgesetzten gegenüber weisungsgebunden und habe nicht als Führungskraft Leitungsaufgaben selbstständig verantwortet.
Um Kämpfe für bessere Lohn-, Gehalts- und Arbeitsbedingungen der Belegschaft zu erschweren, sei bei Apple eine Reihe von unterschiedlichen Jobtiteln für oft identische Arbeitsplätze geschaffen worden. "Ein Beispiel dafür ist, dass einfach die Bezeichnung 'Senior' vor die Titel des 'Network Engineer' gestellt wurde, obwohl fast alle dieser 'Network Engineers' die gleiche Arbeit zu verrichten haben", so Walshs Rechtanwalt von der Kanzlei Blumenthal & Nordrehaug, die auf Sammelklagen spezialisiert ist.
Die von Walsh beschriebenen Arbeitsbedingungen sind in der IT-Branche durchaus üblich. Bei Sun Microsystems(öffnet im neuen Fenster), Electronic Arts, IBM(öffnet im neuen Fenster) und Dell(öffnet im neuen Fenster) haben sich Beschäftigte mit unterschiedlichem Erfolg juristisch dagegen gewehrt.
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