Google: Vollständigen Schutz der Privatsphäre gibt es nicht
Google weist Klage gegen Street View zurück
Wer nicht wie ein Einsiedler in der Wüste lebt, hat heutzutage kaum die Möglichkeit, seine Privatsphäre vollständig zu schützen. Stattdessen müsse er damit rechnen, Bilder von sich oder seinem Haus im Internet wiederzufinden. Das in etwa ist die Botschaft einer Eingabe von Google an ein US-Bezirksgericht. Das Schreiben ist die Antwort auf eine Klage eines Ehepaares aus Pittsburgh, das seine Privatsphäre durch die Abbildung seines Hauses in Google Street View verletzt sieht.
Google weist die Anschuldigungen des Ehepaares zurück. Der Anblick ihres Hauses, den die Kläger beanstandeten, sei "einfach nicht privat", argumentieren die Google-Anwälte in der Eingabe, die in Auszügen auf der Seite The Smoking Gun veröffentlicht ist. Die Straßenseite eines Hauses sei "für jeden Besucher, Lieferanten oder Telefontechniker sichtbar". Obwohl die Kläger in einer Privatstraße wohnten, könnten viele andere, Nachbarn, Lieferanten, Besucher, das Haus sehen. Deshalb sei diese Ansicht nicht privat. Zudem kursierten eine Reihe vergleichbarer Bilder des Hauses im Internet, bevor Google das Bild des Hauses online gestellt habe.
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Der technische Fortschritt, vor allem bei Satellitenaufnahmen, habe es mit sich gebracht, dass nicht einmal mehr in der Wüste die Privatsphäre vollständig geschützt sei, so die Google-Anwälte. Die Kläger seien jedoch "weit davon entfernt, in der Wüste zu leben oder Einsiedler zu sein".
Die Google-Anwälte weisen in dem Schreiben zudem darauf hin, dass jeder Nutzer das Recht habe, ein Bild von sich, seinen Kindern, seinem Haus, seinem Auto oder dessen Nummernschild aus den Street Views entfernen zu lassen. Er müsse dazu nur auf den Link "Street View Help" klicken, der sich in der rechten oberen Ecke eines jeden Straßenbildes befinde. Daraufhin öffne sich ein Dialogfeld, in dem der Nutzer aufgefordert werde, ein unpassendes Bild zu melden. Klicke er auf den entsprechenden Link, könne er die Entfernung eines Bildes beantragen. Von diesem Recht hätten die Kläger jedoch keinen Gebrauch gemacht und seien gleich gegen Google vor Gericht gezogen.
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"einige" ist wohl eine dezente untertreibung. sowohl orthographische als auch inhaltliche...
wien-östrerreich.. der polizeivan hat ein neusiedler kennzeichen
Grundstück ist an einer Kreuzung. Beides sind Privatwege aber es interessiert in...
Naja die Sache ist ja einfach, dass es früher oder später doch genau so kommen wird...