Google: Vollständigen Schutz der Privatsphäre gibt es nicht
Google weist die Anschuldigungen des Ehepaares zurück. Der Anblick ihres Hauses, den die Kläger beanstandeten, sei "einfach nicht privat" , argumentieren die Google-Anwälte in der Eingabe, die in Auszügen auf der Seite The Smoking Gun(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht ist. Die Straßenseite eines Hauses sei "für jeden Besucher, Lieferanten oder Telefontechniker sichtbar" . Obwohl die Kläger in einer Privatstraße wohnten, könnten viele andere, Nachbarn, Lieferanten, Besucher, das Haus sehen. Deshalb sei diese Ansicht nicht privat. Zudem kursierten eine Reihe vergleichbarer Bilder des Hauses im Internet, bevor Google das Bild des Hauses online gestellt habe.
Der technische Fortschritt, vor allem bei Satellitenaufnahmen, habe es mit sich gebracht, dass nicht einmal mehr in der Wüste die Privatsphäre vollständig geschützt sei, so die Google-Anwälte. Die Kläger seien jedoch "weit davon entfernt, in der Wüste zu leben oder Einsiedler zu sein" .
Die Google-Anwälte weisen in dem Schreiben zudem darauf hin, dass jeder Nutzer das Recht habe, ein Bild von sich, seinen Kindern, seinem Haus, seinem Auto oder dessen Nummernschild aus den Street Views entfernen zu lassen. Er müsse dazu nur auf den Link "Street View Help" klicken, der sich in der rechten oberen Ecke eines jeden Straßenbildes befinde. Daraufhin öffne sich ein Dialogfeld, in dem der Nutzer aufgefordert werde, ein unpassendes Bild zu melden. Klicke er auf den entsprechenden Link, könne er die Entfernung eines Bildes beantragen. Von diesem Recht hätten die Kläger jedoch keinen Gebrauch gemacht und seien gleich gegen Google vor Gericht gezogen.
Das Ehepaar Christine und Aaron Boring hatte Google im April 2008 verklagt, weil ihr Haus in der Fotosammlung Google Street View zu sehen ist. Obwohl es sich in einer Privatstraße befinde, sei Google mit den Fotofahrzeugen diese Straße entlanggefahren und habe das Haus fotografiert, so die Borings. Dadurch sei der Wert ihres Hauses gesunken. Das Ehepaar verlangt von Google Schadensersatz in Höhe von 25.000 US-Dollar.
Die Borings sind nicht die einzigen, die nicht damit einverstanden sind, dass Google ihr Haus fotografiert. Im US-Bundesstaat Minnesota etwa hat eine Stadt es Google verboten , die örtlichen Straßen zu fotografieren. Seit kurzem sind Googles Fotofahrzeuge auch auf Straßen in Deutschland unterwegs und haben gleich den Unmut deutscher Datenschützer erregt. Google hingegen preist die Vorzüge des Angebotes: Street View vereinfache es den Menschen, sich zurechtzufinden, indem es ihnen Fotos von Häusern als Ergänzung zur Landkarte zur Verfügung stellt.
Um die Persönlichkeitsrechte von Passanten auf den Fotos zu wahren, verwischt Google immerhin deren Gesichter auf den Fotos. Kürzlich hat ein Team von Informatikern aus New York eine Software vorgestellt, die Gesichter auf einem Bild erkennt und durch andere ersetzt . Auf diese Weise wollen die Entwickler die Privatsphäre von Menschen schützen, die in Bildersammlungen wie Google Street View abgebildet sind.



