Regierung will unerlaubte Telefonwerbung strenger bestrafen

Bitkom und Linke streiten um schriftliche Bestätigung durch den Kunden

Die Bundesregierung hat ein Gesetz verabschiedet, das Verbraucher bei Vertragsabschlüssen über die Vertriebswege Internet und Telefon besser schützen soll. Die Opposition moniert, dass eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden weiterhin nicht immer nötig ist. Der Bitkom hingegen warnt vor Überregelung.

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Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte: "Wir schützen die Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten." Werbeanrufe sind nur dann zulässig, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Der Entwurf sieht für unerlaubte Anrufe Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Zustimmungserklärungen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat, gelten nicht. Zudem dürfen Firmen ihre Werbeanrufe künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer tätigen lassen. Ein entsprechendes Verbot kommt ins Telekommunikationsgesetz (TKG). Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Verbraucher bekommen zudem mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Auch der Schutz vor Kostenfallen im Internet werde verbessert. Als Beispiel führte Zypries Unternehmen an, die im Internet die Erstellung eines "persönlichen Horoskops" anpreisen. Oft ergebe sich nur aus dem Kleingedruckten, dass dafür bezahlt werden muss, die Gestaltung der Webseite erwecke aber den gegenteiligen Eindruck. Künftig kann der Verbraucher einen solchen Vertrag solange widerrufen, wie er nicht vollständig bezahlt hat.

Ein Telefonanbieter, der einen Verbraucher am Telefon zu einem Anbieterwechsel überredet, braucht für die Kündigung des alten Vertragsverhältnisses künftig ein "Schriftstück des Verbrauchers oder dessen Bestätigung per E-Mail. Auch wer bereits über den neuen Anbieter telefoniert hat, kann den neuen Vertrag noch widerrufen.

Der ITK-Branchenverband Bitkom hat die neuen Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung grundsätzlich begrüßt. "Es ist gut, dass dem Missbrauch von Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben wird", sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Das Gesetz müsse aber sicherstellen, dass Unternehmen ihre Kunden weiter telefonisch betreuen können. "Es darf nicht so weit kommen, dass alle telefonischen Bestellungen zunächst unwirksam sind, bis sie schriftlich bestätigt werden", erklärt Rohleder. Es sei auch im Interesse der Verbraucher, die Verfahren nicht unnötig kompliziert zu machen.

Karin Binder, Verbraucherexpertin der Linkspartei, fordert dagegen, dass Verträge aus unerwünschten Werbeanrufen so lange nichtig sein müssten, bis der Kunde schriftlich eingewilligt habe. "Verträge können weiter untergeschoben werden, denn sie müssen auch künftig nicht schriftlich fixiert sein. Die Verbraucher sind also weiter auf gute Rechtsanwälte angewiesen", beklagt sie. Bußgelder reichten nicht aus, um Unternehmen von unseriösen, aber lukrativen Geschäften am Telefon abzuhalten. Wirksamer sei eine Gewinnabschöpfung. Belästigung und Betrug durch unseriöse Telefonwerber dürfe sich nicht lohnen.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet. Mit dem Inkrafttreten dürfte Anfang 2009 zu rechnen sein, hieß es aus dem Bundesjustizministerium.

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Himuralibima 09. Dez 2008

Bitte vor dem Schreiben das Gehirn einschalten. Oder erstmal lernen, was ein Vertrag ist.

Vinko 31. Jul 2008

Hallo, ich bekomme diesen Anruf mit Frage: "Was ist billiger: Benzin oder Diesel...

esr 31. Jul 2008

Ganz einfach. Anhand der Telefonnummer.

:-) 31. Jul 2008

Ja, weil manche auch von zuhause aus "arbeiten" und somit private Belästigungen befürchten.



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