DGB will härtere Strafen bei Datenschutz-Verstößen
Der DGB fordert, dass Speicherung persönlicher Informationen klar definiert und begrenzt sein sollte, zweckfreies Speichern oder die Erhebung von Daten um ihrer selbst willen sollte es nicht geben. Das Prinzip der Datensparsamkeit sei unbedingt einzuhalten.
Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung und die zunehmende Videoüberwachung. Doch nicht nur beim Staat, sondern auch bei den Unternehmen mahnt der DGB eine bessere Würdigung des Datenschutzes an. Die Aufgabe, hier zu sensibilisieren und Persönlichkeitsrechte zu wahren, müsse von allen verantwortlichen Akteuren im Unternehmen geleistet werden, schreibt der DGB.
Der DGB verweist auch auf die Datenschutzbedürfnisse der Arbeitnehmer, die immer häufiger von Informations- und Kommunikationstechniken sind, wenn es um ihre informationelle Selbstbestimmung geht. Der DGB sieht die derzeitigen Schutzmaßnahmen noch als zu gering an und fordert deshalb ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.
Nach Ansicht des DGB müssen Verstöße gegen den Datenschutz mit gravierenden Strafen geahndet werden. Die derzeitigen Höchststrafen seien zu gering und keine wirkungsvolle Abschreckung gegen Nachlässigkeit oder Missbrauch.



