Gericht untersagt T-Mobile Werbeslogan für iPhone-Tarif
T-Mobile warb mit unbegrenzter Internetnutzung, sperrte aber einzelne Dienste
Das Hamburger Landgericht hat dem Mobilfunkanbieter T-Mobile verboten, die iPhone-Complete-Tarife weiter damit zu werben, dass Nutzer einen Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate bekämen. Entgegen dieser Ankündigung schränkt T-Mobile die Internetnutzung über das iPhone ein. Dagegen klagte der VoIP-Anbieter Sipgate und hatte Erfolg.
Grund für die Klage war, dass T-Mobile im Internet damit warb, die iPhone-Complete-Tarife umfassen "freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate". Tatsächlich schränkt der Mobilfunkanbieter jedoch die Internetnutzung im Kleingedruckten ein, indem er bestimmte Dienste sperrt. So ist es iPhone-Besitzern nicht gestattet, Instant Messenger oder VoIP-Applikationen über das T-Mobile-Netz zu verwenden. Auch verbietet das Kleingedruckte eine VPN-Nutzung, worüber eine sichere Internetverbindung beispielsweise in ein Unternehmensnetz aufgebaut wird.
Ferner verlangsamt T-Mobile die Bandbreite des mobilen Internetnetzugangs, wenn eine von T-Mobile festgelegte Datenmenge überschritten wird. Das geschehe laut Sipgate "schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs". Angebote wie Videostreaming oder Internetradios seien laut Sipgate deshalb kaum nutzbar.
Bei solchen Einschränkungen könne von einem freien Internetzugang nicht die Rede sein, argumentierte Sipgate. Das Hamburger Landgericht schloss sich dieser Auffassung an und untersagte es T-Mobile, weiterhin mit diesem Slogan zu werben (Aktenzeichen 315 O 360/08). Bei Zuwiderhandlung droht T-Mobile ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro sowie bis zu zwei zwei Jahren Ordnungshaft.
Sipgate dürfte sich besonders daran stören, dass T-Mobile das Telefonieren über das Internet (VoIP) vom iPhone aus verbietet: Das Unternehmen bietet seit Juni 2008 eine VoIP-Software für das iPhone an. Voraussetzung für die Nutzung der Software ist allerdings, dass auf dem iPhone der so genannte Installer verfügbar ist. Darin sah T-Mobile eine Aufforderung zum Hacken des iPhones und mahnte Indigo Networks ab, das Unternehmen hinter Sipgate.
Wegen den Nutzungsbedingungen der Complete-Tarife für das iPhone herrscht derzeit viel Verwirrung: Vor genau einem Monat hatte T-Mobile auf Nachfrage ausdrücklich zugesichert, dass Besitzer des iPhone 3G zumindest die darin enthaltenen VPN-Funktionen ohne Einschränkungen verwenden dürfen. Die Passage im Kleingedruckten der Complete-Tarife wäre damit hinfällig. Allerdings hat T-Mobile auch mehr als vier Wochen nach dieser Aussage die betreffende Textpassage nicht aktualisiert und der Kunde hat nun das Problem, ob er sich an die schriftlich niedergelegten Nutzungsbedingungen oder die Aussagen eines T-Mobile-Pressesprechers hält.
Gleiches gilt für T-Mobile-Kunden, die zwar eine Complete-SIM-Karte, aber kein iPhone 3G erhalten haben. Ein T-Mobile-Sprecher beteuerte, dass die betreffende SIM-Karte in anderen Mobiltelefonen verwendet werden darf. Das Kleingedruckte der Complete-Tarife wurde eine knappe Woche nach dieser Aussage nicht korrigiert. Denn demnach ist die Nutzung der Complete-SIM-Karte in anderen Mobiltelefonen außer dem iPhone verboten.
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!!!MUTMASSUNGEN!!! Also direkt über das iPhone wird das sich kaum realisieren lassen...
Kalsse...... DANKE sipgate!!!!!!!!!!! Ich wusste doch warum ich zu euch komme ;) Jetzt...
Ist dieses Ordnungsgeld nicht pro Verstoss zu bezahlen?
Aber die Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter wird auf die Haftstrafe angerechnet.