Urteil: Mifare-Hacker dürfen Ergebnisse veröffentlichen
Der Chiphersteller NXP hatte gegen die Universität geklagt , die im Oktober 2008 die Schwächen von Mifare Classic umfangreich dokumentieren wollte. Mittels einer einstweiligen Verfügung sollte dies verhindert werden. Diesen Antrag wies das Gericht am 18. Juli 2008 jedoch zurück. Ob NXP auch im Hauptverfahren eine Klage anstrengen will, ist noch nicht bekannt.
Die Richter verwiesen in ihrer Begründung(öffnet im neuen Fenster) unter anderem auf das Recht der freien Meinungsäußerung, das von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben wird. Dies sei höher einzuordnen als eine mögliche Urheberrechtsverletzung am Code von NXP. Ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wollte das Gericht im verkürzten Verfahren – wie bei einstweiligen Verfügungen üblich – nicht abschließend beurteilen. Aus der Begründung geht auch hervor, dass die Forscher NXP noch vor der Klage Einblick in ihre Ergebnisse gewährt hatten.
Die Lücken des Verfahrens von Mifare Classic sind seit mindestens sechs Monaten bekannt . Die Karten, die weltweit rund eine Milliarde Mal verkauft wurden, dienen mittels RFID unter anderem als Zugangskarten für Gebäude und als Zahlungsmittel in U-Bahn-Systemen, zum Beispiel in London. Wie bereits mehrfach nachgewiesen wurde, können die Karten recht einfach kopiert werden, die Schlüssel lassen sich zudem berührungslos auslesen.