Neue Verlegerattacke gegen Onlineaktivitäten von ARD und ZDF
Es gehe ihnen um "neue Rahmenbedingungen für ein faires Miteinander von freier, unabhängiger Presse und öffentlich-rechtlichem Rundfunk" , so die Verleger, die den Onlineaktivitäten von ARD und ZDF enge Grenzen setzen wollen. Zu den Erstunterzeichnern der so genannten " Münchner Erklärung(öffnet im neuen Fenster) " gehören die Chefs namhafter Verlage wie Burda, Gruner+Jahr, Axel Springer, Bauer, Ganske, Madsack, Ippen und Medienholding Nord sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
Aus Sicht der Unterzeichner müssen die Medienangebote öffentlich-rechtlicher Anstalten im Internet auf Bewegtbilder und Audio begrenzt werden und dürfen zudem nur sieben Tage nach deren Ausstrahlung angeboten werden. Den Öffentlich-Rechtlichen soll in allen ihren Medien Werbung untersagt werden, auf jede Form kommerzieller Finanzierung müsse verzichtet werden. Ratgeberportale sollen ARD und ZDF explizit und zweifelsfrei nicht anbieten dürfen. Auch sollen alle Beteiligungen an privatwirtschaftlichen Unternehmen vollständig abgebaut werden.
"Jede darüber hinausgehende Expansion der staatlich finanzierten Rundfunkanstalten ist ebenso unnötig wie gefährlich für den Bestand und die Entwicklung der privatwirtschaftlich verfassten Presse und damit für den gesamten Medienpluralismus in Deutschland" , heißt es in der Erklärung. Mit dem aktuellen Entwurf für einen neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind die Unterzeichner nicht einverstanden.
Einen wesentlichen Aspekt in Sachen Onlinemedien lässt die Verleger-Allianz in dieser Diskussion – möglicherweise ganz bewusst – außen vor: Anfang Juli 2008 verkündete der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine Änderung der Fernsehsatzung(öffnet im neuen Fenster) , die das Anbieten von Streaming-Angeboten im Internet lizenzpflichtig macht: Wer mit einem Internet-Fernseh-Angebot im Streaming-Verfahren mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig erreichen kann, soll dafür eine kostenpflichtige Genehmigung einholen müssen, die ohne weitere Voraussetzungen erteilt werden soll, soweit programminhaltlich keine Bedenken bestehen. Noch komplizierter wird es, wenn mehr als 10.000 Zuschauer erreicht werden können: Dann ist ein Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm notwendig.
Wehe dem, der einen Live-Stream aus Deutschland von seinem Handy aus via Qik(öffnet im neuen Fenster) oder Kyte(öffnet im neuen Fenster) ins Internet überträgt.