Behörden gehen gegen Klingeltonanbieter vor
Untersucht wurden die Geschäftspraktiken von Diensten, die Spiele, Logos oder Klingeltöne für Mobiltelefone über das Internet anbieten. Besonders genau prüfte das Ministerium Angebote, die sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche richten. Dabei fand es eine ganze Reihe von Verstößen gegen geltendes Recht.
So täuschen viele dieser Angebote Verbraucher, etwa indem sie ihre Produkte als kostenlos bewerben, dann aber Kosten für ein Abonnement berechnen. Auf vielen Angeboten waren die Geschäftsbedingungen nur mit viel Mühe zu finden, auf manchen gar nur in Fremdsprachen vorhanden. Sich zu beschweren sei jedoch kaum möglich, "da die Anbieter ihre Kontaktdaten verschleiern" , kritisiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einer Mitteilung. Bei den Ermittlungen fand das Ministerium "die gängigen Erfahrungen vieler Verbraucher bestätigt" .
In Deutschland überprüfte das BVL zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Wettbewerbszentrale 30 Anbieter von sogenannten Content Services. Bei 20 fanden sie Unregelmäßigkeiten oder Gesetzesverstöße. Meist handelte es sich dabei um irreführende Preisangaben oder um fehlende Daten des Anbieters. Es sollen bereits Abmahnungen an die entsprechenden Anbieter verschickt worden sein. Falls sie darauf nicht reagieren, wollen die Prüfer laut BVL "notfalls auch vor Gericht ziehen" .
Das Ergebnis der europaweiten Untersuchung wird EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva am Donnerstag, dem 17. Juli 2008, in Brüssel vorstellen.