Schaar: Gesetzliche Protokollierungspflicht für Datenzugriff
Bundesdatenschutzbeauftragter für Konsequenzen aus der Telekom-Affäre
Der Bundesdatenschützer will eine gesetzliche Protokollierungspflicht für den Zugriff auf Verkehrsdaten der Telekommunikation in Unternehmen. Damit zieht Peter Schaar Konsequenzen aus der Telekom-Affäre.
Schaar startete den Vorstoß im Gespräch mit der Berliner Zeitung. "Bei besonders sensiblen Daten wie Verkehrsdaten der Telekommunikation sollte eine Protokollierungspflicht gesetzlich verankert werden", sagte er. Bei anderen gespeicherten Informationen seien die geltenden gesetzlichen Verpflichtungen für den Datenschutz ausreichend. Die Protokollierung von Zugriffen müssten die Firmen "stärker umsetzen".
Zugleich forderte Schaar eine gesetzliche Klärung für den Zugriff von Telekommunikationsdaten für Detektive. "Der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass das Fernmeldegeheimnis nicht allein für Telekommunikationsfirmen und staatliche Stellen gilt, sondern auch für Dritte, an welche diese Daten weitergegeben werden", sagte Schaar.
Im Überwachungsskandal bei der Deutschen Telekom soll sich der Konzern der Dienste der Detektei und Recherchefirma Network Deutschland bedient haben. Network-Deutschland-Chef Ralph Kühn gab an, im Auftrag der Konzernführung illegal Telefonkontakte zwischen Aufsichtsräten und Journalisten ausgekundschaftet zu haben.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed







Ich finde es auch ungeheuerlich, dass die schwarzen Schafe bei den Beamten und...
sind sehr oft ehemalige Polizisten. Die werden dann die Beziehungen zu den Ex-Kollegen...
a) Die Einen greifen trozdem darauf zu ohne zu protokollieren b) die Protokolldaten gehen...
JA, WUNDERBAR :yes: !! Auf meinem Wunschzettel steht bereits folgendes: Zur (Ermittlung...