Flickr-Nutzer können Fotos via Getty Images vermarkten
Getty-Bildredakteure wählen Flickr-Fotos aus
Der Bildlizenzverkäufer Getty Images will seinen Kunden in Zukunft auch Zugriff auf ausgewählte Fotos bei Flickr bieten. Die Aufnahmen sollen in einem eigenen Getty-Katalog gelistet werden. Der Fotograf hat damit die Möglichkeit, seine Aufnahmen lizenzfrei oder gegen Gebühr zu vermarkten.
Die Fotocommunity, die zu Yahoo gehört, soll eine weitere Quelle für Getty Images werden. Wie Flickr in seinem Blog ankündigt, sollen Getty-Bildredakteure auf Flickr passende Fotos aussuchen und über die Webseite direkt Kontakt zu den Flickr-Fotografen aufnehmen. So können sie nachfragen, ob sie ein oder mehrere Fotos in die Flickr-gebrandete Getty-Kollektion aufnehmen dürfen. Wer seine Fotos selbst aktiv bei Getty anbieten möchte, kann sie auf iStockphoto anbieten. Bilder auf Flickr, die Getty für die Flickr-Kollektion auswählt, sollen einen eigenen Link auf die Getty-Homepage bekommen, die Lizenzabwicklung für die Fotos erfolgt über Getty.
Damit Flickr-Nutzer in den Genuss von Lizenzzahlungen kommen, müssen sie einen Vertrag mit Getty unterschreiben. Damit bescheinigt der Fotograf, dass er Inhaber der Fotos ist und dass er die Originalaufnahme zur Verfügung stellen kann. Außerdem muss er zusichern, dass die auf den Fotos abgebildeten Menschen ihre Zustimmung zu einer möglichen Veröffentlichung gegeben haben. In dem Vertrag ist die Höhe der Lizenzzahlungen festgelegt, die sich an der Größe des veröffentlichten Bildes, dem Einsatzgebiet und seinem Einsatzzweck orientiert.
Bislang hat Getty noch keine Zahlen verraten. Die Einnahmen sollen zwischen Getty und dem Fotografen geteilt werden, Flickr bzw. Yahoo sollen dabei keinen Cent sehen, wie news.com berichtet. Der Bilderhandel mit Getty Images soll noch dieses Jahr beginnen, hofft Flickr.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Das ist fast richtig. Gerade auf Veranstaltungen (Konzerte etc.) kann noch das Recht des...