Anspruch auf Öffentlich-Rechtliche im Netz?
Verbraucherschützer im Clinch mit Zeitungsverlegern
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen streitet mit den Zeitungsverlegern über die Grenzen der Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Sender. "Wir bleiben dabei: Die Gebührenzahler haben einen Anspruch auf ausreichende Informationen auch übers Internet", erklärt Vorstand Gerd Billen. Das letzte Wort hätten jedoch die Länderparlamente.
Die Länderparlamente müssten im parlamentarischen Verfahren zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verhindern, dass eine Politik zu Lasten der Gebührenzahler beschlossen werde, so Billen von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Nach derzeitigem Beratungsstand könnten textbasierte Onlineinformationen der Öffentlich-Rechtlichen nur noch zulässig sein, wenn sie an bestimmte Sendungen gebunden sind. Programme auf Abruf und sendungsbezogene Onlineinhalte dürften grundsätzlich nur wenige Tage online zugänglich sein, befürchtet Billen.
Den Vertragsentwurf würden die Ministerpräsidenten im nächsten Schritt der EU-Kommission vorlegen. Diese müsse dann vorab klären, ob die Vorgaben mit den Regelungen im sogenannten Beihilfekompromiss vereinbar sind.
Im September 2008 würden sich die Ministerpräsidenten dann mit dem Rücklauf aus Brüssel befassen, um Ende Oktober zu einem endgültigen Beschluss zu kommen, so der Verbraucherschützer.
Das letzte Wort werde jedoch von den Länderparlamenten gesprochen. "Wir sind guter Dinge, dass die Länderparlamente den Vertrag nicht einfach durchwinken werden", so Billen. Die restriktive Beschränkung der Onlineaktivitäten gehe weit über die Vorgaben des Beihilfekompromisses hinaus. Dies verstoße gegen die Interessen der Gebührenzahler und müsse rückgängig gemacht werden.
Die Vielfalt und die Qualität der Onlineangebote der Zeitungen verpflichte die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Zurückhaltung, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, bei der Jahrespressekonferenz am 8. Juli 2008 in Berlin. Die Entscheidung der Ministerpräsidenten zu dem Staatsvertrag weise in die richtige Richtung. Allerdings gebe es beim beabsichtigten Ausschluss von presseähnlichen Textangeboten noch Lücken.
"Wir werden mit Argusaugen darauf achten, dass ARD und ZDF presseähnliche Angebote nicht durch die Hintertür zum Publikum bringen", sagte Wolff. Mit Nachdruck forderte der BDZV, in regelmäßigen Abständen müsse von unabhängigen Experten überprüft werden, ob die Auflagen des Rundfunkänderungsstaatsvertrags von den Sendern auch tatsächlich erfüllt würden.
"Wir wollen mehr von dem ohnehin noch recht kleinen Onlinewerbekuchen", klärte der Leiter des BDZV-Geschäftsbereichs Kommunikation + Multimedia, Hans-Joachim Fuhrmann, den Hintergrund des Streits auf. So ermittelte der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) im vergangenen Jahr 689 Millionen Euro (+39 Prozent) Nettoeinnahmen aus klassischer Onlinewerbung. Der Onlinevermarkterkreis OVK berechnete Bruttoerlöse von 1,5 Milliarden Euro aus klassischer Onlinewerbung.
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Dass die nen Haufen Geld fuer Muell ausgeben?
wenn ich etwas will, bin ich bereit zu bezahlen wenn ich etwas nicht will, will ich auch...
www.freenet.de/freenet/finanzen/recht_steuern/gezfahndertricks/
Und solange du nicht von anderen verlangst das Sie für deine persönlichen Präferenzen...