Anwälte gegen Onlinedurchsuchung durch das BKA

"In dubio pro libertate"

Anlässlich der heutigen Debatte über die BKA-Novelle im Bundesrat hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) bekräftigt, dass er die Onlinedurchsuchung und die Erweiterung des großen Lauschangriffs strikt ablehnt. Nach dem am 4. Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf erhalte das Bundeskriminalamt Befugnisse, die bislang nicht einmal die Landespolizeibehörden hätten, sagen die Kritiker.

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Den Lauschangriff will die Bundesregierung laut Entwurf auch auf Kontakt- und Begleitpersonen ausweiten. Die Bevölkerung werde unter Generalverdacht gestellt, kritisiert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Auch angesichts einer Bedrohung durch internationalen Terrorismus müsse ein Kernbereich privater Lebensgestaltung vor dem Eingriff des Staatsapparats geschützt sein, so Kilger weiter. Dies könne bei der Onlinedurchsuchung wegen der technischen Untrennbarkeit der Kernbereichsdaten von sonstigen Informationen nicht gewährleistet werden. Hier müsse der Grundsatz "in dubio pro libertate" ("im Zweifel für die Freiheit") gelten", forderte er.

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) betonte, dass das Bundeskriminalamt weitreichende neue Befugnisse erhalte, wie sie in dieser Form bislang keine Behörde, nicht einmal einem Geheimdienst, habe. Nach Auffassung der DVD widerspricht der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium in mehreren Punkten den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Karlruhe habe Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung grundsätzlich untersagt. Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, Chef der Deutschen Vereinigung für Datenschutz: "Ein BKA mit diesen Befugnissen wäre keine Polizei mehr, sondern ein Geheimdienst in Polizeiuniform."

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat das Gesetz dagegen als "wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland" bezeichnet, erlaubt es doch dem BKA neben der Onlinedurchsuchung künftig auch die Videoüberwachung von Wohnungen und das Abhören von Telefonen. Für Onlinedurchsuchungen dürften Wohnungen nicht heimlich betreten werden. Für diese Maßnahme muss der Präsident des BKA oder sein Stellvertreter einen Antrag stellen, der vom Gericht geprüft wird. Wird dem Ansinnen stattgegeben, sichten zwei Beamte, von denen einer Richter ist, die Daten.

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Rantanplan 05. Jul 2008

Ich finde es lächerlich, wie Schäuble und Co immer ihre Stasi Politik verteidigt. Das...

S. N. 04. Jul 2008

Gerade Juristen hätten noch auf ein weiteres Problem der Onlinedurchsuchung hinweisen...

:-) 04. Jul 2008

Für diese Maßnahme muss der Präsident des BKA oder sein Stellvertreter einen Antrag...



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