Bayern regelt Onlinedurchsuchung selbst
Mit der Mehrheit der CSU hat der Bayerische Landtag am Donnerstag ein neues Polizeiaufgabengesetzt(öffnet im neuen Fenster) beschlossen, das der Polizei in § 34d auch einen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme gestattet, wenn eine "dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" besteht.
Damit führt der Freistaat eine eigene Regelung zur Onlinedurchsuchung ein, die der Polizei auch das heimliche Eindringen in die Wohnung sowie das Ändern und Löschen von Daten ermöglicht. Auch Daten Dritter dürfen dabei erhoben werden, wenn dies "aus technischen Gründen unvermeidbar ist" .
Werden dabei Daten erhoben, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen, müssen diese unverzüglich gelöscht oder einem Richter zur Entscheidung über die weitere Verwendung vorgelegt werden.