Bayern regelt Onlinedurchsuchung selbst

Polizei darf heimlich in die Wohnung Verdächtiger eindringen

Der Bayerische Landtag hat die Einführung der Onlinedurchsuchung beschlossen. Anders als der Bund erlaubt Bayern auch das heimliche Betreten der Wohnung von Verdächtigen.

Artikel veröffentlicht am ,

Mit der Mehrheit der CSU hat der Bayerische Landtag am Donnerstag ein neues Polizeiaufgabengesetzt beschlossen, das der Polizei in § 34d auch einen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme gestattet, wenn eine "dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" besteht.

Damit führt der Freistaat eine eigene Regelung zur Onlinedurchsuchung ein, die der Polizei auch das heimliche Eindringen in die Wohnung sowie das Ändern und Löschen von Daten ermöglicht. Auch Daten Dritter dürfen dabei erhoben werden, wenn dies "aus technischen Gründen unvermeidbar ist".

Werden dabei Daten erhoben, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen, müssen diese unverzüglich gelöscht oder einem Richter zur Entscheidung über die weitere Verwendung vorgelegt werden.

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Sackgesicht 06. Jul 2008

Wo zieht man denn den Trennstrich? Ab wann wird man zum Verdächtigen? Ist man verdächtig...

newsflash 05. Jul 2008

:nws.slashdot.org/news/08/07/04/1343214.shtml:

Kid Rob 05. Jul 2008

...um die liebe Freiheit. Sie wurde am 4.7.2008 Hinterrücks ermordet und lieblos im Wald...

JE 04. Jul 2008

... mit bestimmten Netzwerk schnüffel Yep, Netzwerkschnüffeltools sind (seit kurzem...



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