Müssen TK-Anbieter Überwachungstechnik selbst bezahlen?

Gericht: Einrichtung von Überwachungstechnik ohne Entschädigung nicht rechtens

Die Bundesregierung hat in den letzen Jahren umfassende Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation beschlossen. Für die Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur müssen die Telekommunikationsanbieter sorgen. Für die Finanzierung auch. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht darin jedoch eine Verletzung des Grundgesetzes.

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Dass ein Unternehmen der Privatwirtschaft für die Kosten "der genuin hoheitlichen Aufgabe der Überwachung von Telekommunikation im Rahmen der Strafverfolgung" aufkommen solle, hält das Gericht "für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Klägerin auf freie Berufsausübung" sowie "auf Eigentum am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb". Im Gegenteil seien Telekommunikationsanbieter laut Grundgesetz dazu verpflichtet, "die Telekommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu gestalten".

Damit seien, resümierte das Gericht, "einzelne Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes" nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht hat deshalb am 2. Juli 2008 das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (VG 27 A 3.07, Beschluss vom 02.07.2007).

Konkret geht es um eine Klage eines deutschen Telekommunikationsanbieters gegen die 2005 novellierte Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV). Diese verpflichtet die Telekommunikationsanbieter, auf eigene Kosten die Infrastruktur für die Überwachung von Auslandstelefonaten einzurichten. Das Tochterunternehmen eines britischen Telekommunikationsanbieters hatte gegen diese Verpflichtung mit der Begründung geklagt, das Geld nicht aufbringen zu können.

Der Verfahren wirft auch Fragen zur Vorratsdatenspeicherung auf. "Der Fall der Einführung der Vorratsdatenspeicherung liegt sehr ähnlich", sagt Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des Branchenverbandes eco. Auch hier sollen die Provider weitgehend auf eigene Kosten für die Infrastruktur für die Speicherung der Verkehrsdaten sorgen. Süme spricht von mehreren hundert Millionen Euro.

"Diese Technik dient ganz allein staatlichen Interessen, und eine Entschädigung der Anschaffungs- und Betriebskosten ist bislang nicht vorgesehen. Für viele tausend vor allem kleinere Anbieter der Internetwirtschaft sind diese Kosten ein großes Problem, wenn nicht gar existenzbedrohend", so Süme weiter. Er rief deshalb die Bundesregierung dazu auf, für einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu sorgen, wenn sie die Vorratsdatenspeicherung "wegen fehlender Entschädigungsregeln nicht riskieren" wolle.

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Jakelandiar 04. Jul 2008

Danke Ledalolas. Ich war echt am überlegen erst warum und wieso er überhaupt auf...

Überwachungsziel 04. Jul 2008

"Für viele tausend vor allem kleinere Anbieter der Internetwirtschaft sind diese Kosten...

Der Kaiser 04. Jul 2008

Wer das liest ist anders.

nicoledos 03. Jul 2008

Bezahlen muss der Kunde so oder so. Nur war es schon eine Sauerei die Abhörtechnik von...



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