US-Bürgerrechtsgruppen klagen gegen US-Behörden

"Der Fall von Frau In 't Veld zeigt, wie ungenau die Zusicherungen der USA sind, dass EU-Bürger leicht die Daten, die US-Behörden über sie gespeichert haben, einsehen können", sagte EFF-Anwalt David Sobel. "Tatsächlich ist es für jeden, auch für US-Bürger, so gut wie unmöglich, Zugang zu den Informationen zu bekommen, die US-Sicherheitsdienste über sie gesammelt haben. Es ist wichtig, dass die EU-Politiker und die -Bürger das verstehen, bevor sie eine weitreichende Übereinkunft über den Austausch persönlicher Daten treffen", so der Rechtsanwalt.

In einem anderen Verfahren hat die EFF zusammen mit der American Civil Liberties Union (ACLU) gegen das US-Justizministerium geklagt. Die beiden Organisationen verlangen die Herausgabe von Unterlagen, die Auskunft über die Praxis geben, wie US-Behörden Bürger anhand ihrer Mobiltelefone überwachen. Nach Angaben der ACLU verlangen Strafverfolger wie die US-Drogenfahnder regelmäßig von den Mobilfunkanbietern, dass diese den Standort von Verdächtigen über das Mobiltelefon ermitteln und diese Daten den Behörden zur Verfügung stellen. Das geschehe zum Teil sogar ohne richterliche Erlaubnis oder Aufsicht.

ACLU und EFF hatten bereits im November 2007 unter Berufung auf den FOIA Einsicht in die Unterlagen verlangt, die ihnen das Ministerium jedoch nicht gewährte. Deshalb klagen sie jetzt auf Herausgabe der Dokumente.

"Das ist die entscheidende Gelegenheit, dringend notwendigen Aufschluss über eine möglicherweise verfassungswidrige Überwachungsmaßnahme der Regierung zu erhalten", begründet ACLU-Anwältin Catherine Crump die Klage. "Der Abschluss eines Mobilfunkvertrages darf nicht gleichbedeutend damit sein, sich von der Regierung überwachen und verfolgen zu lassen."

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