Bitkom und Bundesdatenschützer befürworten neue E-Card
Am 25. Juni 2008 hatte das Bundeskabinett den Start des elektronischen Meldeverfahrens für Arbeitsdaten (Elena) für das Jahr 2012 beschlossen. Das Erstellen von schriftlichen Einkommensnachweisen etwa für den Elterngeldantrag oder das Wohngeld wird dadurch künftig entfallen. Es sei längst überfällig, auf eine komplett elektronische Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Behörden umzustellen, sagte Bitkom-Chef Scheer. "Schließlich liegen die Daten bei den Unternehmen elektronisch vor und werden in den Verwaltungen auch elektronisch weiterbearbeitet. Die bisher übliche Übertragung auf Papier ist teuer, fehleranfällig und anachronistisch" , so Scheer.
Dem Bitkom reicht das aber noch nicht aus. Zu viele Bereiche – etwa Prozesskostenbeihilfe, Wohnberechtigungsschein oder Unterhaltsstreitigkeiten – seien davon noch nicht erfasst. "Deshalb darf der für das Jahr 2012 geplante Start des elektronischen Meldeverfahrens nur ein erster Schritt sein" , betonte er.
Anders als seine Amtskollegen in den Bundesländern hat der Bundesdatenschutzbeauftragte gegen die Einführung von Elena im Wesentlichen keine Bedenken. Dies hat sein Sprecher Dietmar Müller dem Kölner Stadt-Anzeiger(öffnet im neuen Fenster) erklärt. "Wir waren von Anfang an eingebunden und können mit den Vorgaben, wie sie jetzt bestehen, leben." Man habe den Wunsch nach Bürokratieabbau und könne sich nicht immer allen Neuerungen entgegenstellen, erklärte Müller. Wer für die Beantragung sozialer Leistungen einen Einkommensnachweis bräuchte, könnte diese durch Elena erhalten, ohne dass der Arbeitgeber davon erfährt.
Der Kieler Landesdatenschützer Thilo Weichert hat Elena dagegen abgelehnt . Sämtliche Einkommensdaten aller in Deutschland abhängig Beschäftigten würden damit von den Arbeitgebern monatlich an eine zentrale Speicherstelle übermittelt. Damit entstehe eine "datenschutzwidrige zentrale Großdatenbank ohne echte Verschlüsselung" . Auch wenn der Bürger bei Beantragung von Sozialleistungen seine digitale Signatur einsetzen müsse, "könnten die Behörden jederzeit auf die im Klartext vorliegenden Daten zugreifen" , kritisierte Weichert. Die Behauptung der Bundesregierung, dass ein Datenabruf nur unter aktiver Mitwirkung des Bürgers möglich sei, nannte er "schlicht unwahr" .