Bundesweite Einkommensdatenbank ELENA beschlossen
Seit fünf Jahren wehren sich die Landesdatenschützer gegen das Projekt zur zentralen Speicherung von Einkommensdaten, die bei der Beantragung von Sozialleistungen abgefragt werden. "Hierbei handelt es sich um eine Vorratsdatenspeicherung von sensiblen Daten, die bei dem größten Teil der Bevölkerung für die ursprünglichen Zwecke nicht benötigt wird" , so Weichert. Wie er Golem.de sagte, habe er Zweifel, ob dies "verfassungsrechtlich Bestand" habe.
Größtes Interesse an diesen Daten hätten viele Stellen, allen voran die Finanzämter, aber auch die Polizeien. Es sei völlig unverständlich, weshalb das Kabinett nicht einem Verfahren der individuellen Verschlüsselung dieser hochsensiblen Daten zugestimmt habe. Dies sei über einen "privaten Arbeitnehmerschlüssel technisch machbar" . Auch wenn jetzt der Bürger bei Beantragung von Sozialleistungen seine digitale Signatur einsetzen müsse, "könnten die Behörden jederzeit auf die im Klartext vorliegenden Daten zugreifen" , sagte Weichert Golem.de auf Nachfrage. Die Behauptung der Bundesregierung, dass ein Datenabruf nur unter aktiver Mitwirkung des Bürgers möglich sei, nannte er "schlicht unwahr" .
Auch den Beteuerungen der Bundesregierung, die Daten unterlägen einer strengen Zweckbindung, könne nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit wenig Glauben geschenkt werden. Sind Daten einmal vorhanden, seien sie schnell vielfältigen Begehrlichkeiten ausgesetzt, gegen die die Betroffenen keine Abwehrmöglichkeiten hätten.
Das Bundeswirtschaftministerium sieht in ELENA dagegen einen "substanziellen Fortschritt beim Bürokratieabbau" . Derzeit müssen Arbeitnehmer bei Behörden Papierbescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen, wenn sie Leistungen beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Erziehungsgeld oder Wohngeld entfällt dies durch ELENA ab dem 1. Januar 2012. Ziel der Bundesregierung ist es, das Verfahren bis 2015 schrittweise auszubauen.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) betont: "Alleine durch ELENA können wir die Unternehmen um mehr als 85 Millionen Euro im Jahr entlasten." Für die Einrichtung und den Betrieb der zentralen Speicherstelle und der dazugehörigen Verfahrensstellen gibt der Bund 55 Millionen Euro aus der Steuerkasse aus.