Berliner Polizei überwachte rund eine Million Telefonate
Die durchgeführten Telefonüberwachungen standen meist in Verbindung mit Drogenkriminalität, berichtet die Berliner Morgenpost(öffnet im neuen Fenster) . Bei deren Verfolgung wurden die Telefonate von rund 500 Personen teils wochenlang von der Polizei mitgeschnitten. In Mord- und Totschlagsfällen wurden 239 Verdächtige telefonisch überwacht. Nach dem Bericht haben die Überwachungsmaßnahmen pro Anschluss meist vier Wochen gedauert, in drei Fällen wurde zehn beziehungsweise 14 Monate lang abgehorcht.
Kritik an den Überwachungsmaßnahmen kam von der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger. Deren Vorsitzender, Peter Zuriel, sagte der Morgenpost, dass schon geringe Anfangsverdachtsmomente ausreichen, damit eine Überwachung genehmigt wird. Justizstaatssekretär Hasso Lieber verteidigte die Maßnahmen. Er wies darauf hin, dass wir in einer Kommunikationsgesellschaft leben. Häufig würden die mutmaßlichen Täter mehrere Handys besitzen – die aber auf andere Personen angemeldet sind. Daher komme es zu dem sprunghaften Anstieg überwachter Personen.
In der Strafprozessordnung(öffnet im neuen Fenster) legt ein Katalog fest, wann die Telefonate eines Tatverdächtigen ohne dessen Wissen abgehört werden dürfen. Darunter sind Geldwäsche, Hochverrat, Sexualstraftaten, Hehlerei sowie Mord- und Totschlag zu finden.



