NetBSD Foundation wechselt Lizenz
Stiftung bevorzugt Zwei-Klausel-BSD-Lizenz
Die NetBSD Foundation bevorzugt ab sofort die sogenannte Zwei-Klausel-BSD-Lizenz für NetBSD-Code. Der bereits von der Stiftung in NetBSD eingebrachte Code wurde entsprechend geändert.
NetBSD verwendet die originale BSD-Lizenz, die auch als Vier-Klausel-BSD-Lizenz bekannt ist. Diese Lizenz enthält noch die Werbeklausel. Die verlangt, dass bei Werbung für ein Projekt, in dem so lizenzierter BSD-Code enthalten ist, auf den ursprünglichen Entwickler verwiesen werden muss. Bereits 1999 strich die Universität Berkeley, von der die Lizenz stammt, diese Klausel, woraus die Drei-Klausel-Fassung der BSD-Lizenz entstand.
Hier ist noch eine Klausel vorhanden, die untersagt, den Namen der Universität Berkley ohne Genehmigung für Werbezwecke zu verwenden. In der nun von der NetBSD Foundation empfohlenen Zwei-Klausel-BSD-Lizenz fehlt auch dieser Absatz. Sie enthält also nur die beiden Regeln, die erlauben, den Code kommerziell und nichtkommerziell zu verwenden, sofern das Copyright korrekt angegeben wird.
Der Stiftungsbeschluss wurde nach einer Abstimmung der Stiftungsmitglieder gefällt. Für der Stiftung zur Verfügung gestellten Quelltext ist die neue BSD-Lizenz nun die Empfehlung. Nach Angaben der NetBSD Foundation war die bisher verwendete Lizenz teilweise der Grund, warum Anwender NetBSD nicht in kommerziellen Produkten einsetzen wollten.
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Uiiii!
Richtig Auch richtig Hier verstehst du glaub ich etwas falsch. Sogenannte "freie...
Ächz, wenn man keine Ahnung hat einfach mal die ... ehrlich Leute was tickt da nicht...