EU-Behörde mahnt zur Vorsicht mit USB-Sticks
USB-Speicher erfreuen sich großer Beliebtheit. Auch in Unternehmen werden die mobilen Speicher gern genutzt, um Daten zwischen Computern auszutauschen oder unterwegs zur Hand zu haben. Die europäische IT-Sicherheitsbehörde, die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (European Network and Information Security Agency, kurz Enisa) warnt jedoch vor Sicherheitsrisiken, die durch die Nutzung der Speichersticks entstehen.
So könnten USB-Sticks verloren gehen oder gestohlen werden, wodurch vertrauliche Daten in falsche Hände gelangen könnten. Im afghanischen Bagram etwa boten Händler gestohlene USB-Sticks der US-Armee mit geheimen Daten an. Ein Professor aus den USA verlor im Urlaub auf Madagaskar einen USB-Stick mit den persönlichen Daten von 8.000 Studenten seiner Universität.
Gefahr droht jedoch nicht nur durch Diebstahl oder Verlust. Es sei laut Enisa auch möglich, über einen solchen Speicher Schadcode wie Viren versehentlich oder wissentlich in Unternehmensrechner einzuschmuggeln. Bei den von der Enisa aufgezählten Fällen sei in Unternehmen Schaden zwischen 65.000 und 1,6 Millionen Euro entstanden.
Um Sicherheitsrisiken vorzubeugen, hat die EU-Behörde deshalb den kostenlosen Leitfaden " Secure USB Flash Drives(öffnet im neuen Fenster) " herausgegeben. Darin geben die Autoren 19 Empfehlungen zum sicheren Umgang mit den mobilen Speichern. Dazu gehören einfache Maßnahmen wie die kleinen Speichersticks an einem Schlüsselbund zu befestigen, um sie vor Verlust oder Diebstahl zu schützen. Wird ein Stick doch einmal gestohlen, können Diebe wenig damit anfangen, wenn der Stick vor Gebrauch eine Authentifizierung verlangt oder wenn die Daten darauf verschlüsselt sind.
Der Bedrohung durch Viren lässt sich zuvorkommen, wenn die Nutzer die Sticks in den "Nur Lesen"-Modus versetzen, bevor sie ihn an einen fremden Computer anschließen. Zurück im Unternehmen sollte der Speicher auf Schadcode geprüft werden, bevor er wieder an einen der eigenen Rechner angeschlossen wird.
Schließlich empfiehlt die Behörde den Unternehmen, verbindliche Richtlinien über den Gebrauch solcher Speicher zu erlassen. Die können festlegen, wer diese nutzen darf oder welche Daten darauf gespeichert werden. Zudem sollten Unternehmen eine Risikoabschätzung durchführen. So könnten Maßnahmen definiert werden, um den Schaden für das Unternehmen möglichst gering zu halten, falls doch einmal ein Speicher verloren geht.



