Verdi klagt gegen Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe
Der Vollzug des Gesetzes sei ohne privatwirtschaftliche Unternehmen, die die Verbindungsdaten sammeln und für staatliche Strafverfolgungsbehörden und alle Geheimdienste vorhalten, nicht möglich, argumentiert Verdi. Doch genau in diesen Firmen der Telekommunikationsbranche, im öffentlichen und inneren Dienst, organisiert Verdi die Beschäftigten.
"Mit dem Gesetz wird allein schon durch die massenhafte Speicherung von Daten das Risiko eines Datenmissbrauchs drastisch erhöht" , heißt es zur Begründung der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dass die Daten bei den Firmen nicht immer sicher sind, zeige der Bespitzelungsskandal bei der Deutschen Telekom. Beschäftigte von Telekom-Unternehmen seien in besonderer Weise gefährdet, der Weg von der Erhebung der Daten zu ihrer unbefugten Verwendung sei kurz.
"Die gewerkschaftsinterne Kommunikation unterliegt der durch das neue Gesetz drastisch erhöhten Zugriffsgefahr durch Unbefugte" , heißt es in der juristischen Begründung. Damit seien nicht nur Arbeitskampfstrategien gefährdet, sondern auch inhaltliche Diskussionen der Gewerkschaftler und interne Abstimmungen von Tarifforderungen. Wer als Gewerkschaftsmitglied den Rechtsschutz in Anspruch nehme, müsse damit rechnen, dass der Kontakt mit Verdi vom Arbeitgeber erfasst wird.
Verdi sieht darin eine "Verletzung der Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft" , dem Recht der Arbeitnehmer, sich für ihre ökonomischen Interessen zusammenzuschließen, die durch Artikel 9 Grundgesetz geschützt ist. Die neue Verfassungsbeschwerde gehe in diesem wesentlichen Punkt über die bisherigen Beschwerden hinaus.