Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Bundesrat billigt Verschärfung des Jugendschutzes

Verbot gewaltbeherrschter Computerspiele für Minderjährige. Der Bundesrat hat heute die vom Bundestag Anfang Mai 2008 beschlossene Änderung des Jugendschutzgesetzes bestätigt. Kernpunkt der Änderung ist der bessere Schutz von Minderjährigen vor Gewaltdarstellungen. Das umfasst auch das Verbot, sogenannte Killerspiele an Kinder und Jugendliche abzugeben.
/ Werner Pluta
49 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Ziel des Gesetzes ist der verbesserte "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere gewaltbeherrschten Computerspielen" , heißt es in der Begründung(öffnet im neuen Fenster) des Bundesrates.

Das Gesetz sieht deshalb unter anderem vor, dass Spiele, in denen Gewalt und Tötungshandlungen Selbstzweck sind und besonders realistisch dargestellt werden, künftig nicht mehr an Minderjährige verkauft werden dürfen. Zudem legt das Gesetz die Größe der Alterskennzeichnungen auf Computerspielen fest. Demnach müssen die Angaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf der Packung mindestens 1200 Quadratmillimeter, auf dem Bildträger 250 Quadratmillimeter groß sein.

Mit dem Beschluss vom 13. Juni 2008 bestätigt der Bundesrat die Gesetzesänderung , die der Bundestag am 8. Mai 2008 beschlossen hatte. Der Gesetzesentwurf stammt von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU).


Relevante Themen