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Bitkom für mehr Beschränkungen von ARD und ZDF im Internet

Unterhaltungsangebote sollen verschwinden. Die ITK-Branche fordert Beschränkungen für Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender, die über das hinausgehen, was die Ministerpräsidenten am 12. Juni 2008 verabredet haben. Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder verlangt, dass die Sender generell keine Unterhaltungsangebote wie Kontaktbörsen und Beratungsservices im Web anbieten dürfen. Das gehöre nicht zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
/ Achim Sawall
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Rohleder äußerte sich gegenüber der Berliner Zeitung(öffnet im neuen Fenster) insgesamt zufrieden über ein Eckpunktepapier, das die Ministerpräsidenten zum Onlineangebot der Rundfunkanstalten vorgelegt hatten. Laut dem Papier müssen die Onlineangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio "sendungsbezogen" sein, sollen nicht als "elektronische Presse" erscheinen und dürfen nur zeitlich begrenzt online stehen. Wichtige Sportereignisse wie die Bundesliga müssen die gebührenfinanzierten Sender nach 24 Stunden von ihren Webportalen nehmen, andere Sportberichte nach sieben Tagen entfernen. Finanzielle Obergrenzen für die gebührenfinanzierten Aktivitäten wollen die Länderchefs im Entwurf für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag aber nicht einfordern.

"Der privat organisierten Wirtschaft ist es gelungen, ihren Argumenten bei den Ministerpräsidenten Gehör zu verschaffen" , schwärmte Rohleder. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten würden nun auf ihren Grundversorgungsauftrag beschränkt. Das Kompromisspapier zeige jetzt zumindest, dass "Bewegung in die komplette Konstruktion" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gekommen sei, sagte er. Eine abschließende Entscheidung ist für Oktober 2008 angekündigt, wirksam soll das Papier im Sommer 2009 werden.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat den Entscheid dagegen scharf kritisiert. Unter dem Etikett "sendungsbezogen" dürften ARD und ZDF weiterhin Angebote machen, die in Form und Inhalt quasi identisch mit vielen Internetportalen der Verlage seien, sagte ein BDZV-Sprecher. "Da die öffentlich-rechtlichen Sender mit ihren umfassenden Fernseh- und Radioprogrammen das gesamte Lebensspektrum abbilden, haben sie jetzt - mit dem Segen der Ministerpräsidenten - freie Bahn, jedes politische Thema, jedes Sportereignis, jeden Kulturevent und jede relevante Wirtschaftsberichterstattung mit beliebig viel Text- und Fotomaterial ins Netz zu verlängern" , so der BDZV. Dies führe zu einer dramatischen Verzerrung der Wettbewerbsverhältnisse im Nutzermarkt. "Jetzt muss Brüssel ein Machtwort sprechen" , forderte BDZV-Präsident Helmut Heinen.

ZDF-Intendant Markus Schächter sieht in der geplanten Begrenzung auf "sendungsbezogene Themen" und auf einen Zeitraum von sieben Tagen eine Einschränkung, die Brüssel so gar nicht verlange. Gerade bei der noch strittigen Frage, ob in den Telemedien von ARD und ZDF auch unterhaltende Angebote gemacht werden dürften, gebe es keinerlei Brüsseler Vorgaben. Er beklagte eine Übererfüllung der Brüsseler Vorgaben durch die deutschen Bundesländer.


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