Klagen gegen Kfz-Massenabgleich in Bayern und Niedersachsen
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2008 entsprechende Gesetze aus Hessen und Schleswig-Holstein wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit kassiert, woraufhin die meisten Länder die Praxis ausgesetzt haben. Bayern und Niedersachsen aber nicht.
Mit den nun beim Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Regensburg eingereichten Klagen sollten auch diese Länder gezwungen werden, die "Grundrechte der Autofahrer zu achten" und den Einsatz der automatisierten Kennzeichenlesegeräte (AKLS) der Polizei einzustellen. "Bayerische Bürger haben dieselben Grundrechte wie alle anderen" , sagt Benjamin Erhart, der die Klage in Regensburg eingereicht hat. "Ich möchte mit meiner Klage auch der Bayerischen Staatsregierung zu dieser Einsicht verhelfen." In Bayern werde der Kfz-Massenabgleich so intensiv wie in keinem anderen Bundesland praktiziert. 35 Scanner glichen nach den Informationen der Datenschützer dort im Dauerbetrieb 5 Millionen Fahrzeuge pro Monat ab, so die Datenschützer.
Doch unabhängig von der Verwendung der Kennzeichenlesegeräte durch die Polizei bereiten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Teile der SPD bereits die Nutzung der Lkw-Mautdaten des Toll-Collect-Systems zur landesweiten Überwachung aller Autofahrer vor. "Bei der Einführung des Mautsystems hatte die Bundesregierung noch beteuert, dass die Daten nur für die Abrechnung der Maut verwendet würden. Jetzt wird 'geprüft', ob die Daten auch für andere Zwecke herhalten müssen" , beklagte Jan Korte, Innenexperte der Links-Fraktion im Deutschen Bundestag, im März 2008.