Baden-Württemberg erlaubt Handystörsender im Knast
Künftig kann der Mobilfunkverkehr auf dem Gelände baden-württembergischer Justizvollzugsanstalten durch den Einsatz technischer Mittel unterdrückt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Landtag am 5. Juni 2008. Im Jahr 2007 sei es 153-mal gelungen, Handys auf abenteuerlichen Wegen an den Kontrollen vorbei in die Anstalten zu schmuggeln. 2006 seien 171 Geräte sichergestellt worden, 96 im Jahr 2005 und 118 im Jahr 2004. Körperliche Untersuchungen von Besuchern sind dem Vollzugspersonal nicht erlaubt.
"Im laufenden Jahr haben wir bereits 80 Sicherstellungen von Handys zu verzeichnen, die immer billiger und kleiner werden. Aus der Zelle heraus führen die Gefangenen per SMS oder Anruf ihre kriminellen Geschäfte oder sie versuchen, eine Flucht zu organisieren. Helfer außerhalb der Gefängnismauern werden angewiesen, wo und wann sie Geld oder Drogen über die Anstaltsmauer werfen können" , nannte Goll Beispiele.
Der Sprecher des Justizministers, Stefan Wirz, rechnet pro Haftanstalt mit Kosten von mehreren Hunderttausend Euro. Gegenwärtig betreibt das Bundesland 17 bis 18 Gefängnisse. "Beim Bau einer neuen Anstalt in Offenburg kostet der Einbau der Störtechnik gleich 1 Millionen Euro" , so Wirz gegenüber Golem.de. "Verboten sind in den Gefängnissen auch Notebooks, PCs oder Spielekonsolen wie die Playstation" , erklärt Wirz weiter.
Der ITK-Branchenverband BITKOM, in dem auch die Mobilfunknetzbetreiber organisiert sind, hatte sich Ende 2007 noch vehement gegen Handystörsender im Gefängnis ausgesprochen. Die Störsender seien räumlich schlecht abgrenzbar und würden auch den Handyempfang in der Umgebung stören. Auch könnten keine Notrufe mehr abgesetzt werden. "Alles falsch!" , hält das Justizministerium dagegen. Die Betreiber hätten nur Angst vor Gewinneinbußen, falls sich die Störsender auch in Kinos und Bars etablieren, war aus dem Ministerium zu erfahren. Mobiltelefone sind bereits heute gleichermaßen für Gefangene und Bedienstete in JVAs verboten.
Legale Telefonmöglichkeiten der Gefangenen unterlägen erheblichen Einschränkungen, stellte Goll klar. "Untersuchungsgefangene dürfen grundsätzlich nicht telefonieren." Und dank moderner Technik könne man die Störsender so einsetzen, dass nur der Empfang auf dem Anstaltsgelände gestört ist, so die Minister. Dies sei technisch anspruchsvoll, funktioniere in der Schweiz aber bereits. Außerdem getraut sich das Land gar keine dauerhafte Frequenzstörung: Die Funkunterbrechungen sollen erst als gezielte Reaktion auf die tatsächliche Ortung von Mobilfunksignalen erfolgen, dann aber schneller, als ein Mensch reagieren kann.
Doch tatsächlich wird das Störsendergesetz zunächst nur in der neuen JVA Offenburg Realität. Ergänzend solle mit einer kleineren Anlage die Störwirkung bei innerstädtischer Lage erprobt werden, gibt man zu. "Dafür haben wir die Lörracher Vollzugseinrichtung, die demnächst grundlegend renoviert werden muss, vorgesehen" , so Goll.