EU will "verwaiste Werke" online zugänglich machen
Mit dem gestern in Brüssel unterzeichneten Memorandum of Understanding(öffnet im neuen Fenster) und einem Begleitdokument über Verpflichtungen bei der Nutzung verwaister Werke(öffnet im neuen Fenster) haben die Unterzeichner einen weiteren Schritt zu einem besseren Onlinezugang zu kulturellen Werke getan.
In Bibliotheken und Archiven lagernde verwaiste Werke, also Bücher, Filme, Fotografien und Musikwerke, deren Urheberrechtsschutz noch nicht abgelaufen ist, bei denen aber die Rechteinhaber nicht zu ermitteln sind, dürfen in Zukunft unter Einhaltung der jetzt festgelegten Richtlinien von den Institutionen digitalisiert und online zugänglich gemacht werden. Davon betroffen sind größere Teile des kulturellen Erbes.
In einer Pressemitteilung der EU(öffnet im neuen Fenster) wird auf das Beispiel der British Library verwiesen, die davon ausgeht, dass bis zu 40 Prozent der verwahrten Werke verwaist seien könnten.
Die jetzt unterzeichnete Vereinbarung geht auf die Initiative "i2010" der EU-Kommission vom 1. Juni 2005 zurück, die unter anderem die Schaffung eines offenen und wettbewerbsfähigen EU-Binnenmarkts für die Dienste der Informationsgesellschaft und der Medien zum Ziel hat . Ende August 2006 hatte die Kommission in diesem Rahmen eine Empfehlung zu Digitalisierung und digitaler Archivierung ausgesprochen und die Mitgliedstaaten zu vermehrten Anstrengungen bei der Digitalisierung aufgerufen.
Im vergangenen Jahr hatte eine von der EU beauftragte Expertenkommission einen Bericht zur digitalen Erhaltung verwaister und vergriffener Werke vorgelegt, in dem Prinzipien für die Einrichtung digitaler Bibliotheken und die Nutzung verwaister Werke vorgeschlagen wurden. Die Experten, darunter Mitarbeiter der British Library, der Deutschen Nationalbibliothek, des europäischen Verlegerverbandes und von Google, sprachen sich in ihrem Bericht für freiwillige Vereinbarungen zwischen Institutionen und Rechteinhabern aus.
Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung tragen die Bemühungen der EU-Kommission erste Früchte. Für Bibliotheken und Archive wird ein rechtssicherer Rahmen für die Erschließung ihrer Bestände geschaffen. [von Robert A. Gehring]



