Bundesregierung beschließt Onlinedurchsuchungen

Entwurf des BKA-Gesetzes im Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat heute die Einführung von Onlinedurchsuchungen beschlossen, die Teil des neuen BKA-Gesetzes sind. Damit werden dem Bundeskriminalamt neue Kompetenzen eingeräumt, damit dieses den internationalen Terrorismus besser bekämpfen kann, begründet die Bundesregierung ihre Pläne. Die Opposition spricht von "Stasi 2.0 in der Multimedia-Version" und benennt das BKA schon einmal in "Super-Spitzel-Behörde" um.

Artikel veröffentlicht am ,

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält das Gesetz für einen "wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland"", erlaubt doch das Gesetz dem BKA künftig die Videoüberwachung von Wohnungen und das Abhören von Telefonen. Auch Onlinedurchsuchungen von Computern sind möglich, dafür dürfen aber keine Wohnungen heimlich betreten werden.

Für die Onlinedurchsuchungen muss der Präsident des BKA oder sein Stellvertreter einen Antrag stellen, der vom Gericht geprüft wird. Wird dem Antrag stattgegeben, dann sichten zwei Beamte - von denen einer Richter ist - die Daten, beschreibt die Bundesregierung ihre Pläne und will auf diesem Weg sicherstellen, dass der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts nicht betroffen ist. Sollte dies der Fall sein, sollen die Daten von einem Richter sofort gelöscht werden.

Während SPD und CDU vor allem um das heimliche Betreten der Wohnung zum Zwecke der Onlinedurchsuchung gestritten hatten, findet die Opposition deutlich mehr Kritikpunkte an dem Gesetz, das nun seinen Weg in den Bundestag finden wird. Die Grünen kritisieren den nur eingeschränkten Schutz der Privatsphäre, der unter den Vorbehalt des "technisch Möglichen" gestellt wird. Ebenfalls kritisiert wird, dass das BKA in Wohnungen nicht nur Wanzen, sondern auch Kameras installieren darf, was die Grünen als "Stasi 2.0 in der Multimedia-Version" bezeichnen. Kritik gibt es zudem daran, dass eine solche Überwachung auch in den Wohnungen Unbeteiligter erlaubt werden soll, wenn dort Verdächtige vermutet werden.

Aus Sicht der FDP wird das BKA mit seinen Möglichkeiten zur "Super-Spitzel-Behörde". Die Liberalen kritisieren, dass den umfassenden Eingriffsbefugnissen in die Grundrechte der Bürger kaum rechtsstaatliche Sicherungsmechanismen gegenüberstehen. Bei den Onlinedurchsuchungen würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten.

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realist 06. Jun 2008

Ich finde es erbärmlich, wie du versuchst dich hier als couragierten Idealisten...

kjipouiou890 06. Jun 2008

Meinungen die abweichend der Meinung von Golem sind werden zensiert. Ist nichts neues...

.v. 05. Jun 2008

.v.

Peter D. 05. Jun 2008

Die Terroristen und Kriminellen werden schon selbst auf diese Idee gekommen sein. Aber...



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