Bayerische Durchsuchungspläne erschrecken Datenschützer
Bayern erweise sich "erneut als risikofreudiger Pionier auf dem Feld verfassungsrechtlich problematischer Regelungen" , kritisierte(öffnet im neuen Fenster) der stellvertretende Landesdatenschützer Karlheinz Worzfeld die Pläne der Landesregierung. Diese will – anders als die Bundesregierung – Strafverfolgern nicht nur das heimliche Betreten der Wohnung erlauben. Sie sollen nach den Plänen von Justizministerin Beate Merk diese sogar durchsuchen dürfen.
Dies werfe, so Datenschützer Worzfeld, "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" auf. Er sieht in den Plänen einen Verstoß gegen das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Für heimliche Durchsuchungen der Wohnungen müsse das Grundgesetz geändert werden. Die Bundesregierung habe aber "aus gutem Grund im Entwurf des Bundeskriminalamtsgesetzes von der Einführung eines solchen heimlichen Betretungs- und Durchsuchungsrechtes Abstand genommen."
Justiziministerin Merk will die Onlinedurchsuchung bei schwersten Straftaten wie Terrorismus oder Kinderpornografie einsetzen . Dem widerspreche jedoch, dass die Onlinedurchsuchung "bei über 50 Straftatbeständen zulässig sein soll." Diese beschränkten "sich bei genauer Betrachtung auch nicht auf schwerste Kriminalität" . Die Datenschützer befürchten deshalb, "dass Onlinedurchsuchungen in der Praxis künftig als Standardmaßnahme auch in Fällen geringerer Bedeutung eingesetzt werden."
Anfang des Jahres 2008 hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann noch betont , das geplante Verfassungsschutzgesetz fasse die Onlinedurchsuchung enger als das nordrhein-westfälische, und ein "Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit" versprochen.