Virtuelle Welten sind anders

Die Debatte konzentrierte sich dann auf die Frage, wie Betreiber von virtuellen Welten und Online-Spiele-Plattformen mit Rechtsverstößen der Nutzer umgehen sollen. Das von deutschen Gerichten bevorzugte Modell der Betreiberhaftung mit einer Prüfpflicht empfanden die Fachleute als wenig praktikabel und innovationsfeindlich. Man müsse sich klarmachen, so Lober, dass gegen viele gesetzliche Verbote prinzipiell auch online verstoßen werden könnte. Welcher Betreiber, so Lober weiter, verfüge aber über die Kompetenz, alle Handlungen aller Nutzer auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen? Bei global agierenden Plattformen stelle sich das Problem in verschärfter Form, da auch nationale Unterschiede im Recht berücksichtigt werden müssten. Es sei für die Betreiber schlicht nicht möglich, von sich aus für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Insofern sei die in den USA praktizierte Vorgehensweise des "notice and take-down" vorzuziehen. Dabei reagiert der Plattformbetreiber, wenn er über einen mutmaßlichen Rechtsverstoß informiert wird. Das gelte zwar nicht in jedem Fall, aber im Allgemeinen, so Lober.

Dem stimmten Belz, Bartle und Mayer-Schönberger im Kern zu. Belz warnte allerdings davor, dass ein "notice and take-down"-Ansatz nicht völlig problemlos sei, da ein privates Unternehmen anders als der Staat kein rechtsstaatliches Verfahren garantieren könne. Bartle wies ergänzend darauf hin, dass das Verfahren "notice and take-down" auch als "Waffe" gegen unliebsame Nutzer missbraucht werden kann, wie die Praxis gezeigt habe. Mayer-Schönberger warnte zudem vor einer "Napsterisierung" virtueller Welten und Computerspiele, sollten die Nutzer die praktizierte Regulierung ablehnen. Dann gebe es in Zukunft keine zentralen Server mehr, sondern virtuelle Welten und Computerspiele auf Peer-to-Peer-Basis, die weniger Angriffsfläche böten.

Von Monika Griefahn gefragt, was der deutsche Gesetzgeber machen könne, um die Rahmenbedingungen für die Plattformen in Deutschland zu verbessern, schlugen die Diskutanten vor, das deutsche Recht zu entbürokratisieren, auf absurde Bestimmungen wie "Sendezeitbeschränkungen für Onlinespiele" zu verzichten und allgemein etwas mehr Laissez-faire-Attitüde an den Tag zu legen. Einer vorauseilenden Regulierungswut erteilten die Podiumsteilnehmer unisono eine Absage. [von Robert A. Gehring]

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 Virtuelle Welten sind anders
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Gelalle 01. Jun 2008

SO ein Megamässiges Gelalle hält man ja nicht aus. Die paar Deppen und Vollpfosten die...

Hotohori 30. Mai 2008

So siehts aus, vor allem wird oft kritisiert was man nicht versteht und daraus kann nie...

Urheberrecht... 30. Mai 2008

Das kann ich schon glauben. Microsoft ist eine reine 'me too' Firma. Wenn die nicht...

b3e 30. Mai 2008

dann les besser nochmal: Von Monika Griefahn gefragt, was der deutsche Gesetzgeber machen...



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