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Streit um Verbot von Schnurlostelefonen

Verbraucherschützer verpassten Aufschub für beliebte CT1+- und CT2-Apparate. Das Verbot von älteren, strahlungsarmen CT1+- und CT2-Schnurlostelefonen, das die Bundesnetzagentur gestern verkündet hat, hätte abgewendet werden können. Wie das ARD-Magazin Plusminus meldet, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) aus Unkenntnis nichts unternommen. "Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert war. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da abläuft" , so Michael Bobrowksi vom VZBV.
/ Achim Sawall
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Der VZBV hätte Einspruch erheben und damit die Frequenzzuteilung verlängern können. Die Schnurlostelefone aus den 90er-Jahren wurden millionenfach verkauft und stehen noch in Hunderttausenden Haushalten, so das NDR-Magazin(öffnet im neuen Fenster) . Mancher Händler bietet Restbestände sogar noch weiter an. Doch ab dem 1. Januar 2009 droht für die Nutzung ein Bußgeld von rund 1.600 Euro, wenn der Messdienst der Bundesnetzagentur den "Funkstörer" aufspürt.

Doch weder auf dem Telefon noch auf der Basisstation ist in der Regel eine Angabe zu finden, ob es sich um ein CT1+- oder ein digitales CT2-Telefon handelt, so das WDR-Magazin Markt. Einzig in der Bedienungsanleitung fänden sich solch wichtige Angaben unter "technische Daten".

Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885-887/930-932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch den Mobilfunk freigemacht, erklärt die Bundesnetzagentur. Das Spektrum des Standards CT2 (864,1 – 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung, sagt die Behörde. Der Frequenzbereich 1.880 bis 1.900 MHz für digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard ist davon nicht betroffen.


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